Bundesverwaltungsgericht schützt den Artenschutz

22, Dezember, 2023 - Lesezeit: ~1 Minute

Gericht folgt anderem Urteil mit Blick auf Artenschutz: Das sind die Hintergründe

Damit folgt das Gericht der Leitlinie des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2022. Ein Windparkbetreiber hatte damals gegen eine nachträgliche Einschränkung des Betriebs geklagt und nicht Recht bekommen, so die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2023. Genehmigt wurden dessen Anlagen im Jahr 2006. Aber: Die Genehmigung enthielt keine Betriebseinschränkungen, um Fledermäuse zu schützen. Der NABU machte 2019 die Behörden dann aufmerksam auf verschiedene verendete Fledermausarten im Bereich der Windkraftanlagen. Die Datensammlung der Naturschützer umfasste den Zeitraum vom September 2012 bis Oktober 2018. Zudem kamen weitere Eingaben. Die Folge: Der Betreiber musste sechs Windräder vom 15. April bis zum 31. August von Sonnenuntergang bis zwei Stunden vor -aufgang abzuschalten. Dies galt jedoch nur, wenn die Temperatur von mindestens 10°C und Windgeschwindigkeiten von maximal 7,5m/s vorliegen. Damit war der Betreiber nicht einverstanden und wählte den Weg einer Klage. Nachdem der Mann bereits in Lüneburg scheiterte, blieb er auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos.

Fledermaus

12, Dezember, 2022 - Lesezeit: 450 Minuten

Beispiel einer Fledermausabschaltung