Windmessung im Oberjettinger Staatswald

4, April, 2023 - Lesezeit: 2 Minuten

Leserbrief  Gäubote Herrenberg 1.4.23    Hansjörg Jung 

Windmessung im Oberjettinger Staatswald

Die Stadtwerke Stuttgart haben bekanntgegeben, dass die Windmessungen begonnen haben. Interessanter wäre die Information gewesen, ob der Vorhabensträger (Stadtwerke Stuttgart) im März 2024 das Ergebnis des Windgutachtens öffentlich macht, oder wie die Stadtwerke Rottenburg die Windgutachten der dortigen Planungen als geheime Kommandosache betrachtet und in den Schubladen des Rathauses belässt. Windkraftgutachter werden durch den Projektträger ausgewählt, beauftragt und bezahlt. Dies ist anders als bei fossilen oder nuklearen Kraftwerken, bei denen die Gutachter durch die staatliche Genehmigungshörde ausgewählt und bezahlt werden.

Eine Gesamtleistung von 36 Megawatt sollen die geplanten Windräder pro Jahr erzeugen. Die Vergangenheit zeigt, dass die prognostizierten Stromerträge der Gutachter deutlich zu hoch gegriffen sind.

Die Prognose der in 2017 in Betrieb gegangenen drei Windräder der EnBW „Goldboden“ bei Schorndorf (je 3,3 MW) war 73 % zu hoch. Die Prognose der 2016 in Betrieb gegangenen 19 Windräder bei „Lauterstein“ (je 2,45 MW) war 56 % zu hoch. Auch im Windpark Straubenhardt irrte der Windgutachter TÜV Süd, das Gutachten war 22,3 % zu hoch. Windgutachter haften nicht für Ihr Werk es fehlt jegliche staatliche Kontrolle.

Im Juli 2022 beschloss der der Bundestag mehrere Gesetzesänderungen. Dadurch werden bei der Planung von Windindustrieanlagen bisher strenge Vorgaben der Vogelschutz-, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien und der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur artenschutzrechtlichen Prüfung außer Kraft gesetzt. Die Gesetzesnovelle enthält eine abschließende Liste mit 15 kollisionsgefährdeten Vogelarten bei denen je nach Abstand der Windanlage zum Horst das Tötungsrisiko zu prüfen ist. Dies steht im Widersprich zum europäischen Naturschutzrecht, das alle kollisionsgefährdeten Vogelarten schützt, nicht nur die 15 im Gesetz aufgelisteten.

Die Lockerungen im Naturschutz geschahen parallel zu dem Weltnaturgipfel in Montreal im Dezember 2022, auf dem 193 Staaten nach jahrelanger Vorbereitung am 19.12.2022 unter anderem das Ziel beschlossen, zum Schutz der Natur und Biodiversität mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen. Dies beinhaltet auch ein Verschlechterungsverbot. Die Planungen der Landesregierung widersprechen dieser EU Vorgabe.