Die Bundesnetzagentur hat soeben die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2025 veröffentlicht.

8, Juli, 2025 - Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat am 3.7.25  die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2025 veröffentlicht.

 „Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land ist nach wie vor von einer hohen Beteiligung geprägt. Damit einher gehen weiter sinkende Zuschlagswerte“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die letzte Innovationsausschreibungsrunde stellt einen Rekord auf: Das Gebotsvolumen lag erstmals über 2 GW. Das zeigt, dass das Interesse an den unterschiedlichen Formen erneuerbarer Erzeugung auf dem Markt ungebrochen hoch ist.“

 Nach Baden - Württemberg gingen 3 Zuschläge:

     1.  Achern Gem. Fautenbach 14.40

     2.  Stegen Gem. Eschbach 8.520 (2x 4.260)

     3.  Freiburg i.B. (Stadtgebiet) 6.000

 

 Hohe Beteiligung bei der Ausschreibung Wind an Land

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.443 Megawatt (MW) wurden 568 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.972 MW eingereicht. Im Ergebnis konnten 372 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.447 MW einen Zuschlag erlangen. 15 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen zwischen 6,47 ct/kWh und 6,94 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde weiter und liegt mit 6,83 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).

Die regionale Verteilung zeigt, dass die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.002 MW, 126 Zuschläge), Niedersachsen (960 MW, 88 Zuschläge) und Hessen (379 MW, 39 Zuschläge) entfielen.

 Rekordüberzeichnung bei der Innovationsausschreibung

In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen mehrerer Anlagen verschiedener Erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 486 MW. Es gingen 158 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.020 MW ein. Hiervon konnte 29 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 488 MW. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. 56 Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,00 ct/kWh bis 6,39 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht 6,15 ct/kWh und liegt sowohl deutlich unter dem Höchstwert von 9,00 ct/kWh als auch unter dem Wert der Vorrunde von 7,09 ct/kWh.

Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (137 MW, 12 Zuschläge), gefolgt von bezuschlagtem Volumen für Standorte in Sachsen-Anhalt (124 MW, fünf Zuschläge) und Niedersachsen (49 MW, zwei Zuschläge).


Der Spitalwald als weiteres Opfer einer fragwürdigen Energiewende?

8, Juli, 2025 - Lesezeit: 3 Minuten

Leserbrief Gäubote von Hansjörg Jung

Das Kernproblem von Windkraft und Photovoltaik wird oft verschwiegen: Sie sind nicht grundlastfähig, d.h. sie können keine sichere Stromversorgung garantieren. Wie sollte das auch funktionieren, wenn selbst Windkraftanlagen auf offener See maximal auf 4.500 Volllaststunden kommen bei 8.760 Stunden, die ein Jahr hat ? In Schwachwindgebieten wie Baden-Württemberg kann die Zahl der Volllaststunden sogar unter 1.500 Stunden sinken. Woher kommt dann also der Strom, wenn zu wenig Wind- oder Sonnenstrom erzeugt wird?

Für den Privathaushalt mögen da noch Speicher helfen – aber nicht für ein Land, das (noch) die viertgrößte Industrienation der Welt ist. Die gesicherte Stromversorgung muss letztendlich durch teure Reservekraftwerke erfolgen.

Wie der WELT-Chefreporter Axel Bojanowski treffend bemerkte, fokussiert sich die Debatte bei Solar- und Windstrom auf die (günstigen) Erzeugungskosten, verschweigt aber die wahren Systemkosten, um Strom zu jeder Zeit bereitzustellen.

Deutschland, ein Land, das abseits der Küsten windarm ist, macht sich von wetterabhängigen Energiequellen abhängig. Der deutsche Sonderweg – der zeitgleiche Ausstieg aus Kernkraft und fossilen Energien – wird international von niemandem kopiert, was auch nachvollziehbar ist.

Die Absicht von Wirtschaftsministerin Reiche (CDU), 30 Gaskraftwerke bevorzugt in Süddeutschland zu bauen, ist nicht neu. Diese nennt man in Fachkreisen „netztechnische Betriebsmittel“, was jedoch ihre eigentliche Aufgabe verschleiert. Ich bezeichne sie als das, was sie sind: „Flatterstromergänzungskraftwerke“. Ob sich für diese Gaskraftwerke überhaupt Investoren finden, ist fraglich – denn sie laufen nur zeitweise und sollen „am Strommarkt nicht teilnehmen“. Letztendlich wird es wieder eine Frage sein, wie hoch die Subventionen für diese Gaskraftwerke ausfallen müssen, damit überhaupt ein Betreiber daran Interesse hat.

Angesichts dieser Widersprüche und der weltweit höchsten Strompreise schwindet in der Bevölkerung die Akzeptanz für dieses milliardenschwere Energiewende-Projekt.

Ich appelliere daher an alle Verantwortlichen, die realen Probleme nicht länger zu ignorieren und ihre ideologischen Scheuklappen abzulegen – anstatt die letzten Naturräume für subventionierte Windkraftanlagen und eine Energiewende zu opfern, deren Gelingen mehr als fraglich ist.

 


Hydrogeologen plädieren für besseren Schutz des Grundwassers bei der Planung von Windenergieanlagen

4, Juni, 2025 - Lesezeit: 4 Minuten
Dachverband der Geowissenschaften (DVGeo) e.V.

    Stellungnahme des Vorstands der Fachsektion Hydrogeologie
    Das Trinkwasser stammt in Deutschland überwiegend aus dem Grundwasser, weshalb der Schutz dieser kostbaren und begrenzten Ressource hohe Priorität besitzt. Durch den Ausbau der Windenergie entstehen zunehmend Situationen, in denen der Bau von Windenergieanlagen mit dem Schutzinteresse von Quellen und Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, konkurriert.

    In diesen besonderen Fällen der Güterabwägung sprechen wir, der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie, uns dafür aus, dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben

    Die Qualität und Verfügbarkeit von Grundwasser ist limitiert und aufgrund des Klimawandels sowie durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die Einzugsgebiete der genutzten Brunnen und Quellen stehen deshalb unter besonderem Schutz. Die Ausweisung von Schutzgebieten speziell für die Trinkwasserversorgung hat hohe Priorität und dient dem Wohl der Allgemeinheit, weshalb die Schutzgebietsverordnungen als untergesetzliches Regelwerk zum WHG § 23 einzuhalten sind. Grundlagen hierzu bietet das DVGW-Arbeitsblatts W 101 (2021). Demnach werden Schutzgebiete in die Schutzzonen I (Fassungsbereich), II (Engere Schutzzone) und III (Weitere Schutzzone) unterteilt. In Schutzzone II unterliegt die Landnutzung starken Einschränkungen, um die Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Dort sind deshalb verschiedene Maßnahmen sachlich begründet untersagt, wie das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen und Baustelleneinrichtungen, der Neubau von Verkehrswegen und befestigten Flächen, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Eingriffe, die zu einer Verletzung oder Reduzierung der Grundwasserüberdeckung führen.

    Mit großer Sorge beobachten wir deshalb, dass Planungen von Windenergieanlagen zunehmend auch in Wasserschutzgebieten erfolgen, selbst in der besonders verletzlichen Schutzzone II. Das ist im Rahmen einer Güterabwägung aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch tragbar, zumal die Schutzzone II eher kleinere Gebiete umfasst, sodass ein Verzicht auf Bauvorhaben in dieser Zone keine relevante Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt.

    Für Wasserschutzgebiete werden individuelle Rechtsverordnungen erlassen, die vergleichbare Regelungen wie das DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthalten. Die zuständige Fachbehörde kann zwar eine Befreiung von den Regelungen der Rechtsverordnung erteilen; dies allerdings im Sinne der Trinkwasserversorger zur Sicherstellung und zum Ausbau der Versorgung und nicht, um Möglichkeiten für privilegierte Bauvorhaben zu schaffen. Durch die Bau-, Betriebs- und Rückbauphase einer Windenergieanlage sowie durch die Errichtung der Zuwegungen ist von einer erheblichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung sowie einer nicht notwendigen Verletzung der Schutzgebietsverordnungen auszugehen. Ähnliches gilt für die Einzugsgebiete von Quellen und Brunnen, die von Brauereien, Mineralwasserfirmen oder anderen privaten Nutzern genutzt werden. Diese verfügen zwar i. d. R. nicht über behördlich festgelegte Schutzgebiete, müssen aber ebenso wie die öffentliche Wasserversorgung vor schädlichen Einwirkungen sicher geschützt werden.

    Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie lehnt daher die Errichtung von Windparks in Wasserschutzgebieten ab, insbesondere innerhalb einer Schutzzone II, und plädiert an die Behörden, im Zuge der vorzunehmenden Abwägungen dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben und auch die berechtigten Schutzinteressen privater Wasserfassungen zu berücksichtigen.

    Die Fachsektion Hydrogeologie ist eine interdisziplinäre Interessengemeinschaft aus Wissenschaft, Behörden und Unternehmen, die sich mit allen Aspekten des Grundwassers befasst und stellt die größte Vereinigung von Fachleuten der Hydrogeologie und angrenzender Fachbereiche im deutschsprachigen Raum dar. Die Fachsektion Hydrogeologie ist assoziiertes Mitglied im DVGeo.

    Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie e. V. in der DGGV, 04.06.2025


    Keine lokale Wertschöpfung durch Windkraft (Leserbrief Gäubote v. Hansjörg Jung)

    10, Mai, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

    In ihrer Kolumne vom 29. April 2025 betont Frau Dr. Heike Voelker die angeblich positive Wirkung der geplanten Windräder im Spitalwald auf die lokale Wertschöpfung. Doch ein genauer Blick zeigt: Diese Aussage hält keiner Überprüfung stand.

    Der laufende Betrieb der Windkraftanlagen schafft keinen einzigen dauerhaften Arbeitsplatz vor Ort. Die Anlagen werden zentral ferngesteuert; Wartungsarbeiten erfolgen durch spezialisierte Teams aus Itzehoe. Lediglich beim Fundament- und Wegebau könnten kurzfristig regionale Firmen zum Einsatz kommen – sofern der Zuschlag überhaupt in der Region bleibt. Die eigentliche Montage erfolgt durch spezialisierte, meist ortsfremde Kolonnen, oft aus dem Ausland. Diese Arbeiter wohnen in temporären Unterkünften, wie Wohnwagen – das örtliche Hotelgewerbe profitiert davon nicht.

    Auch die technischen Komponenten stammen nicht aus der Region: Die Turbine oberhalb des Fundaments kommt in der Regel aus Norddeutschland oder dem Ausland. Bleibt unterm Strich für die Region also nur eines: der Auftrag an den lokalen Dixi-Toiletten-Lieferanten. Eine “Stärkung des Wirtschaftsstandorts Herrenberg”, wie Frau Voelker behauptet, ist damit schlicht nicht erkennbar.

    Zudem stellt sich die Frage nach dem Nutzen für örtliche Unternehmen. Diese können mit wetterabhängigem, stark schwankendem Windstrom kaum etwas anfangen. Von „Energiesicherheit“ zu sprechen, ist daher Wunschdenken – ein Narrativ grüner Ideologie, das mit der Realität wenig zu tun hat.

    Was schließlich den Zustand des Spitalwaldes betrifft, so widerspreche ich auch hier der Darstellung Frau Voelkers. Die Führungen des Försters Seitz zeigen einen gesunden, artenreichen Mischwald – keinen „geschwächten Klimawald“, wie es heißt. Diesen intakten Erholungsraum in ein Industriegebiet zu verwandeln, stößt in der Bevölkerung zu Recht auf Widerstand. Die Bevölkerung wird sich dieser Entwicklung im Bürgerentscheid hoffentlich entgegensetzen.


    Veranstaltung Windkraft Herrenberg 24.4.25

    28, April, 2025 - Lesezeit: ~1 Minute


    Gutachter(un)wesen (Leserbrief Hansjörg Jung in Sindelfinger Zeitung)

    10, April, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

    Windkraftplanung in Ostelsheim: Gutachten der Windkraftplaner

    Bei der Veranstaltung der Gemeindeverwaltung Ostelsheim am 26.3.25 zur dortigen Windkraftplanung durch den Vorhabensträger Stadtwerke Tübingen wurde darauf verweisen, daß die Gutachten (Artenschutz, Wasserschutz, Lärm usw...) im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Landratsamt geprüft werden.

    Dem ist nicht so. Wir haben es bei den Windenergie-Gutachten mit Gefälligkeitsgutachten im großen Stil zu tun, da der Projektierer seine Gutachter mitbringt. Die Spitze der Absurdität zeigte sich beim öffentlichen Anhörungsverfahren des Windparks Straubenhardt,  wo der Vorhabensträger das hydrogeologisches Gutachten sogar selbst erstellt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verfahren in seinem Urteil nicht beanstandet und stellte sich auf den Standpunkt „wenn das Landratsamt dieses Verfahren so durchgewunken hat, ist dies in Ordnung“ und verzichtete auf eine inhaltliche Prüfung der Gutachten. Nach meiner Meinung hätte ein Ermittlungsverfahren gegen das Landratsamt wegen Vorteilsgewährung im Amt erfolgen müssen.

    Die fünf Mängel im derzeitigen System der Gutachten, die ich seit Jahren beanstande sind: Es gibt keine staatliche Kontrolle. Eine Haftung des Gutachters und ein Qualifikationsnachweis fehlt. Eine Archivierung der Gutachten erfolgt nicht. Gefälligkeitsgutachten werden nicht beanstandet. Hieraus ergeben sich für die neue Bundesregierung folgende Forderungen für eine gesetzliche Neuordnung: Entkopplung Gutachter und Planungs- bzw. Vorhabensträger sowie Sicherstellung  des Qualifikationsnachweises und Konsequenzen bei nachgewiesenen Mängeln. 


    Baiereck - Lärmprobleme dauern an

    18, März, 2025 - Lesezeit: 18 Minuten

    Es wird immer darauf verweisen, dass die Immissionsschutzbehörde verantwortungsvoll die Gesundheit der Anwohner bei der Windkraftprojektierung im Blick hat. Das Beispiel Sümpflesberg liefert in drastischer Form das Gegenteil. Die Behörden stehen auf Seite der Vorhabensträger der die Gutachter stellt und bezahlt. Hinzu kommt, dass den Landratsämtern darüber hinaus die fachliche Qualifikation fehlt um alle Schutzgüter im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren rechtssicher zu beurteilen.

     Die  Bürgerinitiative  PRO SCHURWALD teilt zum Sachstand mit:

     Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche sind seit 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen. 

    Nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht ermitteln und abstellen. 

    Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. 

    Aus unserer Sicht erfolgt der Betrieb der beiden Nordex-Windkraftanlagen gesetzeswidrig und genehmigungswidrig und wir haben deshalb die unverzügliche Stilllegung gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert.

    Nun wurden die Windkraftanlagen ab dem 06. März 2025 bis auf weiteres stillgelegt. Dies ist ein Erfolg, auch wenn diese Maßnahme nicht auf Anordnung der Behörde, sondern in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgte.

    Ebenso werden zwischenzeitlich die Tonhaltigkeit (Brummton) und tieffrequente Geräusche anerkannt; zuerst wurden ja keine „Auffälligkeiten“ festgestellt.

    Südwestpresse  06.03.2025:  Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr

    https://www.swp.de/lokales/goeppingen/windpark-koenigseiche-bei-baiereck-hier-dreht-sich-erst-mal-nichts-mehr-77902883.html

    Extreme Lärmbelästigungen durch zwei Nordex-Windkraftanlagen

     Am 20. Dezember 2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

    Seither kommt es in Uhingen - Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen. Als störend werden vor allem ein Brummen und Dröhnen wahrgenommen. Der Fachausdruck für solche Geräusche ist „Tonhaltigkeit“.

    Windkraftanlagen die brummen und dröhnen, also tonhaltig sind, entsprechen nicht dem „Stand der Technik“. Ihr Betrieb verstößt gegen § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch in dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Göppingen ist klar geregelt: „Die Windkraftanlagen dürfen nicht tonhaltig sein.“

    Die Tonhaltigkeit der beiden Windkraftanlagen ist deutlich wahrnehmbar. Auch der Leiter des Umweltschutzamtes, Jupp Jünger, war vor Ort um sich ein Bild zu machen. Der hier gewonnene subjektive Höreindruck hätte bereits die Stilllegung der Windkraftanlagen erfordert.

     

    Auch nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für diese Mängel nicht finden. Das Agieren von Nordex und Uhl-Windkraft sind von Konzeptionslosigkeit und und blindem Aktionismus geprägt; so wurden Schwingungstilger installiert die jedoch die Probleme eher vergrößerten. Das Landratsamt Göppingen wirkt hilflos und überfordert. Die Lärmprobleme bestehen somit weiterhin.

    Analyse der Bürgerinitiative Pro Schurwald

    Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

     Außerordentlich hohe Tonhaltigkeit

    Der subjektive Höreindruck des Brummens und Dröhnen (Tonhaltigkeit) konnte auch messtechnisch bestätigt werden. Die Geräusche beider Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig. Der  gemäß  DIN  45681 errechnete Tonzuschlag erreicht mit 6 dB(A) den Höchstwert. Dies zeigt die Dramatik der Situation in Baiereck.

    Aus dem Spektrogramm ist erkennbar, dass die Tonhaltigkeit unabhängig von der Windrichtung auftritt und die Frequenz der Töne sich mit der Rotordrehzahl (Windgeschwindigkeit) verändert. Die Töne werden nicht punktuell, also z.B. vom Generator oder Transformator, sondern über die gesamte Windkraftanlage, inkl. Rotoren und Turm, abgestrahlt.

    Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm

    Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete der TA-Lärm von 40 dB(A) wird somit um 5 dB(A) überschritten. Zum Vergleich: 3 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Schallpegels! Die Überschreitung ist also erheblich.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Menschen in Baiereck diesen Schallpegel nicht nur sporadisch, sondern als Dauerbelastung 24 Stunden / 7 Tage die Woche ertragen müssen.

    Tieffrequente Töne

    Wir haben auch Töne im tieffrequenten Bereich gem. DIN 45680 festgestellt. Es ist nicht erkennbar, ob dieser Themenkomplex im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wurde. Das Auftreten tieffrequenter Töne stellt somit evt. einen nicht genehmigten Betrieb der Nordex-Anlagen dar.

    Tieffrequente Geräusche wirken in die Innenräume von Wohnungen hinein, ohne dass sich die Bewohner dagegen schützen können. Sie können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.

    1. Impulshaltigkeit

    Sowohl durch subjektiven Höreindruck, als auch messtechnisch ist eine Impulshaltigkeit feststellbar. Dies ist eine schnelle Veränderung des Schallpegels und wird als besonders störend empfunden. Gemäß TA-Lärm ergibt sich ein Impulszuschlag von 2,1 dB(A).

    Die Situation in Baiereck ist außergewöhnlich und einzigartig! Die Zustände müssen als dramatisch und unhaltbar bewertet werden.

    Uhl-Windkraft kommt seinen gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltauswirkungen nicht nach (§ 5 Bundesimmissionsschutzgesetz). Der Betrieb der Anlagen erfolgt  derzeit ohne die erforderliche Genehmigung!

    Wir forderten deshalb das Landratsamt Göppingen auf die unverzügliche Stilllegung der Windkraftanlagen gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuordnen.

     3. Massive Nachteile und Belästigungen für die Bevölkerung

     a) Gefährdung der menschlichen Gesundheit

    Durch die überhöhten Schallimmissionen kommt es zu einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Insbesondere tieffrequenter Schall kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischem Stress und psychosomatischen Erkrankungen führen.

    Weitere Informationen:

    Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

    Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

    InfraGE.org: https://www.infrage.org/

    InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener:

    https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

    1. Zerstörung von Immobilienwerten

    Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte: Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

    https://pro-schurwald.com/wp-content/uploads/2019/04/rwi-ruhr-economic-papers-791-windrc3a4der-lassen-immobilienpreise-sinken.pdf

    Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

    https://pro-schurwald.com/2019/04/20/es-02-suempflesberg-immobilienwert-verlust-von-26-mio-euro/

    Nachdem die Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

     4. Erwartungen an das Landratsamt Göppingen

    Wir erwarten vom Landratsamt Göppingen sicher zu stellen, dass die beiden Windkraftanlagen nur gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden. Es ist nicht ausreichend auf „freiwillige“ Entscheidungen des Betreibers „hinzuwirken“, sondern die Behörde muss selbst Entscheidungen treffen und Anordnungen erlassen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betreibers Uhl-Windkraft ist unangemessen hoch und geht zu Lasten der Bevölkerung in Baiereck.

    Ferner hat das Landratsamt eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen. Das Landratsamt muss selbst prüfen und sich ein eigenes Urteil bilden. So sollten eigene Schallemissions- / Schallimmissionsmessungen beauftragt werden.  Es darf sich nicht nur auf die Aussagen des Betreibers verlassen.

    Zwischenzeitlich haben wir auch Beschwerden über Brummtöne aus Büchenbronn, Krapfenreuth und Thomashardt erhalten. Diese dürften im Sommer, wenn sich die Menschen mehr im Freien aufhalten und bei offenem Fenster schlafen, zahlreicher werden.

    Wir sind überzeugt, dass unsere Analysen zur Ursachen- und Lösungsfindung für die Schallprobleme beitragen.

    Weitere Informationen unter:

    https://pro-schurwald.com/2025/02/10/es-02-sumpflesberg-konigseiche-massive-larmbelastigung-durch-windkraftanlagen/

    BÜRGERINITIATIVE  „PRO SCHURWALD“     

     mailto: pro-schurwald@web.de

     


    Leserbrief Hansjörg Jung als Antwort auf Leserbrief Waltraut Pfisterer-Preiss 13.2.25

    18, Februar, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

    Antwort auf Leserbrief von Waltraud Pfisterer-Preiss „…. Nächste Angstmache von Hansjörg Jung “ vom 13.2.25

     Frau Pfisterer – Preiss spricht von Windkraft und falschen Windmessungen im Sindelfinger Wald und geänderten Flugrouten zum Flughafen Stuttgart. Sie bringt einiges durcheinander. In Vergangenheit gab es Missverständnisse und fehlerhafte Planungen, die sowohl finanzielle als auch sicherheitstechnische Konsequenzen hatten.

    Im Sindelfinger Wald gab es nie eine Windmessung. Die Windmessung fand am Frauenkreuz Leonberg nördlich der Autobahn statt. Die Tochtergesellschaft des Landkreises Böblingen, die Naturstrom GmbH, hatte unter Federführung des ersten Landesbeamten große Windkraftpläne und wollte auf dem Hügel der Vergärungsanlage zwei Windräder bauen. Die nicht richtlinienkonforme Windmessung – der Windmessmast war nur 50 Meter anstatt 100 Meter hoch - spiegelte eine ausreichende Windhöffigkeit vor. Letztendlich wurde aber das Thema Windkraft wegen der Flugsicherung und der Anflugrouten  zum Flughafen Stuttgart gestoppt. Denn die Flugsicherung erarbeitete im Auftrag des Regierungspräsidiums alternative Einflugrouten zum Flughafen Stuttgart, die von der Fluglärmkommission abgelehnt wurden. Dieses dilettantisch geplante Projekt kostete den Steuerzahler im Kreis Böblingen 373.000 Euro. Im Steuerzahler Schwarzbuch 2014  wurde über diesen Fall ausführlich berichtet. Der Bund der Steuerzahler kommt zur Ansicht, dass die Kommunen und Gebietskörperschaften vor lauter Euphorie für ihr grünes Ziel an den Gegebenheiten vorbeiplanen und Hindernisse nicht sehen bzw. wahrhaben wollen.

    Dass sich der Landkreis beim Projekt Frauenkreuz anschickt mit seiner Tochtergesellschaft als Projektträger und Bauherr aufzutreten  und sich das eigene Bauvorhaben im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auch quasi selbst genehmigt ist ein Skandal für sich. Kommt es später im Betrieb zu Lärmbeschwerden so ist wiederum das Landratsamt für die Lärmbewertung zuständig.

    Dieses Kapitel hat Frau Pfister-Preiss als ehemalige Stadträtin der Grünen nicht erwähnt stattdessen beschimpft sie mich als „Angstmacher“. Ich werde weiterhin aus meiner 12 jährigen Erfahrung als Verfahrensbeteiligter in Windkraftprojekten in meinen Vorträgen berichten und dabei den Artenschutz und den Schutz der Bevölkerung besonders in den Blick nehmen. Dabei werde ich die Machenschaften der Windkraftindustrie, die auch vor den Amtsstuben nicht halt machen, nicht verschweigen.