NABU - Positionspapier zum Windkraftausbau
Der NABU hat ein neues Positionspapier zum Windkraftausbau herausgegeben.
Darin bedauert er, dass eine Vielzahl von Negativbeispielen belegen, dass Naturschutzziele beim Ausbau der Windenergie nicht ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb müsse die derzeitige Praxis des Ausbaus der Windenergie grundlegend auf den Prüfstand gestellt werden.
Eine Optimierung der räumlichen Steuerung und des Planungs- und Genehmigungsregimes ist dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau endlich adäquat berücksichtigt werden. Dies bedeutet unter anderem, den Zubau auf konfliktarme Standorte zu lenken und für den Naturschutz wertvolle Gebiete künftig von Windkraft frei zu halten.
Unter anderem fordert der NABU folgende Bereiche vom Ausbau der Windkraft auszuschließen:
· Naturschutzgebiete,
· Nationalparks,
· Gebiete des Natura-2000-Netzwerks (FFH- und Vogelschutzgebiete),
· Landschaftsschutzgebiete,
· Gebiete mit einem relevanten Vorkommen windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten,
· Wälder mit natürlicher Waldentwicklung, Waldentwicklungsflächen, Wald-Wildnisgebiete,
· u.a.
Der NABU fordert zudem ab drei geplanten Windkraftanlagen die Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung; ab der ersten Anlage eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung.
Die Qualität der Gutachten ist durch einheitliche Standards zu verbessern, die verbindlich festzulegen sind. Die Naturschutzbehörden sollten einen Pool an Gutachtern aufbauen, welcher diese Standards durch ein Akkreditierungsverfahren sicherstellt. Ferner wird auf die Bedeutung des „Helgoländer Papiers“, als den wichtigsten Fachstandard für den Schutz von Vögeln hingewiesen.
Der NABU fordert, dass für den Biodiversitätserhalt ebenfalls ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankert wird.
Zu bedauern ist die Forderung des NABU Regelungen der Abstände zu Wohnflächen abzuschaffen (wo bleibt der Menschen- / Anwohnerschutz?) und die Unterstützung der pauschalen Ausweisung von 2% der Landfläche für die Nutzung durch die Windkraftindustrie (wo bleibt der Landschaftsschutz?).
Wir bitten Sie die Forderungen des NABU in alle Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Windkraft mit Nachdruck einzubringen.
Der Vorsitzende des NABU Brandenburg Björn Ellner äußert sich in einem Beitrag von Spiegel-TV zum Windkraftausbau (Min. 4:00 – 5:45):
Spiegel-Online 29.07.2023: Wenn Windräder Bäume verdrängen - Für den Wald ist es eine Katastrophe
ORIGINALTEXT an die Redaktion
Zollern Alb Kurier
und
Schwarzwälder Bote
Hansjörg Jung
Mörikestr. 14
71083 Herrenberg
Tel. 07032/6934
30.6.23
Windkraftveranstaltung in Ostdorf - Antworten zum Infraschall verweigert – Akteure geben sich schmallippig
Meine Familie hat ihre Wurzeln in Balingen und daher habe ich die Informationsveranstaltung in Ostdorf am 22.6.2023 besucht.
Überrascht war ich über die unzureichende Auskunftsbereitschaft des Forums Energiedialog zum Thema Infraschall. Längst ist das Toulouse Urteil vom 8. Juli 2021 bekannt. Es hat den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Gericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld in Höhe von 128.000 € zugesprochen.
Das Urteil ist rechtskräftig. Obwohl es für Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung hat, dürfte sich dennoch die Rechtspraxis hierzulande daran orientieren. Die amtlich beglaubigte Abschrift des Urteils liegt der Redaktion vor.
Seit 2016 ist eine Verfassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen körperlicher Unversehrtheit (Infraschall) gerichtsanhängig. Im Jahr 2021 galt die fast 4.500 Seiten umfassende Klageschrift als in „Verlust geraten“.
Die Klage soll jetzt im August vor dem Oberverwaltungsgericht Köln erstmals nach sieben Jahren verhandelt werden. Die Anwälte der Bundesrepublik haben es bisher exzellent verstanden, das Verfahren in die Länge zu ziehen.
Die von Julia Moog angeführte Studie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zum Infraschall stammt aus dem Jahre 2015 und ist wegen Überalterung - da es diese Windindustrieanlagen auf dem Markt nicht mehr gibt - nicht gerichtsrelevant.
Schönes Beispiel wie sich die Redaktion schwer tun mit der Veröffentlichung von manchen Leserbriefen:
Zollern Alb Kurier hat die Veröffentlichung abgelehnt.
Inhaltlich verkürzte Version im Schwarzwälder Boten 8.7.23.