Es wird immer darauf verweisen, dass die Immissionsschutzbehörde verantwortungsvoll die Gesundheit der Anwohner bei der Windkraftprojektierung im Blick hat. Das Beispiel Sümpflesberg liefert in drastischer Form das Gegenteil. Die Behörden stehen auf Seite der Vorhabensträger der die Gutachter stellt und bezahlt. Hinzu kommt, dass den Landratsämtern darüber hinaus die fachliche Qualifikation fehlt um alle Schutzgüter im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren rechtssicher zu beurteilen.
Nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht ermitteln und abstellen.
Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt.
Aus unserer Sicht erfolgt der Betrieb der beiden Nordex-Windkraftanlagen gesetzeswidrig und genehmigungswidrig und wir haben deshalb die unverzügliche Stilllegung gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert.
Nun wurden die Windkraftanlagen ab dem 06. März 2025 bis auf weiteres stillgelegt. Dies ist ein Erfolg, auch wenn diese Maßnahme nicht auf Anordnung der Behörde, sondern in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgte.
Ebenso werden zwischenzeitlich die Tonhaltigkeit (Brummton) und tieffrequente Geräusche anerkannt; zuerst wurden ja keine „Auffälligkeiten“ festgestellt.
Südwestpresse 06.03.2025: Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr
Extreme Lärmbelästigungen durch zwei Nordex-Windkraftanlagen
Seither kommt es in Uhingen - Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen. Als störend werden vor allem ein Brummen und Dröhnen wahrgenommen. Der Fachausdruck für solche Geräusche ist „Tonhaltigkeit“.
Windkraftanlagen die brummen und dröhnen, also tonhaltig sind, entsprechen nicht dem „Stand der Technik“. Ihr Betrieb verstößt gegen § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch in dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Göppingen ist klar geregelt: „Die Windkraftanlagen dürfen nicht tonhaltig sein.“
Die Tonhaltigkeit der beiden Windkraftanlagen ist deutlich wahrnehmbar. Auch der Leiter des Umweltschutzamtes, Jupp Jünger, war vor Ort um sich ein Bild zu machen. Der hier gewonnene subjektive Höreindruck hätte bereits die Stilllegung der Windkraftanlagen erfordert.
Auch nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für diese Mängel nicht finden. Das Agieren von Nordex und Uhl-Windkraft sind von Konzeptionslosigkeit und und blindem Aktionismus geprägt; so wurden Schwingungstilger installiert die jedoch die Probleme eher vergrößerten. Das Landratsamt Göppingen wirkt hilflos und überfordert. Die Lärmprobleme bestehen somit weiterhin.
Analyse der Bürgerinitiative Pro Schurwald
Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:
Der subjektive Höreindruck des Brummens und Dröhnen (Tonhaltigkeit) konnte auch messtechnisch bestätigt werden. Die Geräusche beider Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig. Der gemäß DIN 45681 errechnete Tonzuschlag erreicht mit 6 dB(A) den Höchstwert. Dies zeigt die Dramatik der Situation in Baiereck.
Aus dem Spektrogramm ist erkennbar, dass die Tonhaltigkeit unabhängig von der Windrichtung auftritt und die Frequenz der Töne sich mit der Rotordrehzahl (Windgeschwindigkeit) verändert. Die Töne werden nicht punktuell, also z.B. vom Generator oder Transformator, sondern über die gesamte Windkraftanlage, inkl. Rotoren und Turm, abgestrahlt.
Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm
Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete der TA-Lärm von 40 dB(A) wird somit um 5 dB(A) überschritten. Zum Vergleich: 3 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Schallpegels! Die Überschreitung ist also erheblich.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Menschen in Baiereck diesen Schallpegel nicht nur sporadisch, sondern als Dauerbelastung 24 Stunden / 7 Tage die Woche ertragen müssen.
Tieffrequente Töne
Wir haben auch Töne im tieffrequenten Bereich gem. DIN 45680 festgestellt. Es ist nicht erkennbar, ob dieser Themenkomplex im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wurde. Das Auftreten tieffrequenter Töne stellt somit evt. einen nicht genehmigten Betrieb der Nordex-Anlagen dar.
Tieffrequente Geräusche wirken in die Innenräume von Wohnungen hinein, ohne dass sich die Bewohner dagegen schützen können. Sie können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.
Sowohl durch subjektiven Höreindruck, als auch messtechnisch ist eine Impulshaltigkeit feststellbar. Dies ist eine schnelle Veränderung des Schallpegels und wird als besonders störend empfunden. Gemäß TA-Lärm ergibt sich ein Impulszuschlag von 2,1 dB(A).
Die Situation in Baiereck ist außergewöhnlich und einzigartig! Die Zustände müssen als dramatisch und unhaltbar bewertet werden.
Uhl-Windkraft kommt seinen gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltauswirkungen nicht nach (§ 5 Bundesimmissionsschutzgesetz). Der Betrieb der Anlagen erfolgt derzeit ohne die erforderliche Genehmigung!
Wir forderten deshalb das Landratsamt Göppingen auf die unverzügliche Stilllegung der Windkraftanlagen gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuordnen.
Durch die überhöhten Schallimmissionen kommt es zu einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Insbesondere tieffrequenter Schall kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischem Stress und psychosomatischen Erkrankungen führen.
Weitere Informationen:
Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“: https://www.dsgs-info.de/
Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/
InfraGE.org: https://www.infrage.org/
InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener:
https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos
Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte: Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.
Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.
https://pro-schurwald.com/2019/04/20/es-02-suempflesberg-immobilienwert-verlust-von-26-mio-euro/
Nachdem die Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.
Wir erwarten vom Landratsamt Göppingen sicher zu stellen, dass die beiden Windkraftanlagen nur gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden. Es ist nicht ausreichend auf „freiwillige“ Entscheidungen des Betreibers „hinzuwirken“, sondern die Behörde muss selbst Entscheidungen treffen und Anordnungen erlassen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betreibers Uhl-Windkraft ist unangemessen hoch und geht zu Lasten der Bevölkerung in Baiereck.
Ferner hat das Landratsamt eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen. Das Landratsamt muss selbst prüfen und sich ein eigenes Urteil bilden. So sollten eigene Schallemissions- / Schallimmissionsmessungen beauftragt werden. Es darf sich nicht nur auf die Aussagen des Betreibers verlassen.
Zwischenzeitlich haben wir auch Beschwerden über Brummtöne aus Büchenbronn, Krapfenreuth und Thomashardt erhalten. Diese dürften im Sommer, wenn sich die Menschen mehr im Freien aufhalten und bei offenem Fenster schlafen, zahlreicher werden.
Wir sind überzeugt, dass unsere Analysen zur Ursachen- und Lösungsfindung für die Schallprobleme beitragen.
Weitere Informationen unter:
BÜRGERINITIATIVE „PRO SCHURWALD“