In der Windkraftveranstaltung in Kuppingen verstieg sich der Referent Prof. Dr. Suda zu der Feststellung, dass es keine belegten Beweise dafür gebe, dass es Auswirkungen der Windkraftindustrieanlagen auf Mensch und Tier gebe.
In der Drucksache 2024-063 veröffentlicht die Stadtverwaltung das Ergebnis der Ausschreibung zur Auswahl des Projektierers PROKON, dass PROKON – wie auch die anderen Projektbewerber – eine Jagdpachtentschädigung anbietet. Dies heißt, man geht von eine Beeinträchtigung jagdbaren Tierwelt aus, was die Jagdpachteinnahmen der Stadtverwaltung schmälert. Offen bleibt die Frage, ob dies nur für die Dauer der Bauzeit gilt oder für die ganze Betriebszeit der Windräder also etwa 20 Jahre.
Beim Rückbau konzentrierte sich die Diskussion auf den Rückbau der Fundamente. Offen bleibt der Rückbau der Zuwegung nach der Beendigung der Betriebszeit. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern macht die Landesregierung Baden-Württemberg keine genaue Vorgaben ob das Fremdmaterial nach 20 Jahren wieder entfernt werden muss. Niedersachsen und Brandenburg schreiben vor, dass die Bodenversiegelung nach der Nutzungszeit so zu beseitigen ist, dass der Versiegelungseffekt der das Niederschlagswasser beeinträchtigte nicht mehr besteht. Das eingebrachte Fremdmaterial (Schotter) das hochverdichtet den Schwerlastverkehr aufnimmt hat keinen Filtereffekt für das Grundwasser und ist erfahrungsgemäß mit Schadstoffen belastet und daher nicht für ein Wasserschutzgebiet wie wir es im Spitalwald vorfinden geeignet. Dies stellt ein großes Gefahrenpotenzial für die Wasserversorgung der Ammertal-Schönbuch-Gruppe dar.