Gutachter(un)wesen (Leserbrief Hansjörg Jung in Sindelfinger Zeitung)

10, April, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

Windkraftplanung in Ostelsheim: Gutachten der Windkraftplaner

Bei der Veranstaltung der Gemeindeverwaltung Ostelsheim am 26.3.25 zur dortigen Windkraftplanung durch den Vorhabensträger Stadtwerke Tübingen wurde darauf verweisen, daß die Gutachten (Artenschutz, Wasserschutz, Lärm usw...) im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Landratsamt geprüft werden.

Dem ist nicht so. Wir haben es bei den Windenergie-Gutachten mit Gefälligkeitsgutachten im großen Stil zu tun, da der Projektierer seine Gutachter mitbringt. Die Spitze der Absurdität zeigte sich beim öffentlichen Anhörungsverfahren des Windparks Straubenhardt,  wo der Vorhabensträger das hydrogeologisches Gutachten sogar selbst erstellt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verfahren in seinem Urteil nicht beanstandet und stellte sich auf den Standpunkt „wenn das Landratsamt dieses Verfahren so durchgewunken hat, ist dies in Ordnung“ und verzichtete auf eine inhaltliche Prüfung der Gutachten. Nach meiner Meinung hätte ein Ermittlungsverfahren gegen das Landratsamt wegen Vorteilsgewährung im Amt erfolgen müssen.

Die fünf Mängel im derzeitigen System der Gutachten, die ich seit Jahren beanstande sind: Es gibt keine staatliche Kontrolle. Eine Haftung des Gutachters und ein Qualifikationsnachweis fehlt. Eine Archivierung der Gutachten erfolgt nicht. Gefälligkeitsgutachten werden nicht beanstandet. Hieraus ergeben sich für die neue Bundesregierung folgende Forderungen für eine gesetzliche Neuordnung: Entkopplung Gutachter und Planungs- bzw. Vorhabensträger sowie Sicherstellung  des Qualifikationsnachweises und Konsequenzen bei nachgewiesenen Mängeln.