Der neue Windatlas BW 2019 und Potenzialatlas der Landesregierung

3, Dezember, 2022 - Lesezeit: 19 Minuten

Herrenberg Blickrichtung West

Der neue Windatlas BW 2019 und Potenzialatlas der Landesregierung

Content: Drei Tage nach der Europawahl wurde  der neue Windatlas Baden-Württemberg veröffentlicht. Beim alten Windatlas hatte sich herausgestellt, dass die prognostizierten Wind- und Ertragsdaten meist viel zu hoch waren. So liegen viele geplante oder bereits gebaute Windparks außerhalb der Potentialflächen des neuen Windatlasses (https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wurttemberg). Nahezu alle realisierten Windparks arbeiten nachgewiesenermaßen defizitär nach den Vorgaben des EEG.

 Auch beim neuen sind nach Expertenmeinung ähnliche Zweifel angebracht.  

http://www.mensch-natur-bw.de/index_htm_files/Pressemitteilung_7.9.19.pdf 

http://www.mensch-natur-bw.de/index_htm_files/Windatlas%20versus%20Realitaet%20Zusammenfassung%20190924.pdf 

Zusätzlich wird von der LUBW eine interaktive Karte über Windpotentialflächen zur Verfügung gestellt: https://www.energieatlas-bw.de/wind/ermittelte-windpotenzialflaechen 

Es wird nach geeigneten (grün) und bedingt geeigneten  Flächen (gelb) unterschieden, die anhand eines Kriterienkatalogs ermittelt wurden:  https://www.energieatlas-bw.de/documents/24384/24629/Kriterienkatalog+Windpotenzial/f6d437f4472f-4738-ba3c-b5407e58f06b.  

Herrenberg Blick vom Aussichtsturm Schloßberg Richtung West

Nach diesem (sehr groben) Katalog werden für die geeigneten Flächen keine Genehmigungshindernisse gesehen. Insgesamt wird ein Potential von 20.000 Windrädern in BW postuliert (In ganz Deutschland gibt es derzeit 30.000). In Baden-Württemberg stehen derzeit 725 Windräder, davon 305 rechtswidrig genehmigt im Wald, da die Waldumwandlung nicht wie in den anderen Bundesländern, im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgte. 

Nahezu zwölf Prozent der Landesfläche von insges. 419.000 Hektar wurde von Umweltminister Untersteller als windkrafttaugliche Fläche eingestuft. Bei gleichmäßiger Verteilung stünde dann alle 1,8 km eine Windkraftindustrieanlage. In der Realität würden sie sich jedoch in bestimmten Zonen konzentrieren, so dass dort die Windraddichte deutlich höher wäre. (Im Stuttgarter Kessel wird sich nie ein Windrad drehen, daher verdichtet sich die Windkraft anderenorts.) 

Neben den technisch-wirtschaftlichen Zweifeln stellen sich weitere Fragen: 

 - wurde die Artenschutzproblematik ausreichend berücksichtigt?  

Im Kriterienkatalog finden sich nur Hinweise auf Vogelschutzgebiete, nicht aber auf Habitate streng geschützter Vögel nach EU-Recht. 

 - wurde der Schutz des Landschaftsbildes berücksichtigt? Nach BNatSchG ist dies ein gleichrangiges Schutzgut neben Arten- Wasser- Boden- und Klimaschutz. Im Kriterienkatalog findet sich dazu nichts, auch nicht wie aus Landessicht mit Großschutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, Biosphärenreservate) verfahren werden soll. In deren Schutzzielen ist i.d.R. ein Bauverbot festgelegt, das nur in Einzelfällen überwunden werden kann. 

 - Wurde ein Landschaftsprogramm erstellt, das nach § 9 BNatSchG zwingend vorgeschrieben ist, wenn wesentliche Veränderungen in Natur und Landschaft vorgesehen sind? Falls darauf verzichtet wird, wären die regionalen Landschaftsrahmenpläne als Ersatz heranzuziehen (die müssten dann aber flächendeckend aktualisiert vorliegen). 

 - Wurden die Ziele der Raumordnung berücksichtigt? Regenerative Energie hat nicht automatisch Vorrang vor anderen Zielen, z.B. heißt es in §2 ROG: Der Freiraum ist durch übergreifende Freiraum-, Siedlungs- und weitere Fachplanungen zu schützen; es ist ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem zu schaffen. 

 - Wurden die rechtsgültigen Regionalpläne berücksichtigt, die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Raumordnungs- und Naturschutzrechtes entwickelt wurden? 

Alle Fragen sind wohl negativ zu beantworten. Eine rechtssichere Abwägung auf landes- regional- und kommunaler Ebene kann bei fehlender Beachtung geltenden Rechts und fehlenden Unterlagen nicht stattfinden (oder soll auf eine Abwägung ganz verzichtet werden?). 

Zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat sein Landschaftsprogramm als Grundlage des Landesentwicklungsprogramms schon in der 4. Fortschreibung beschlossen. Es werden dort auch detaillierte Angaben zu Artenvorkommen berücksichtigt und wertvolle Kulturlandschaften großräumig geschützt, wie z.B. das Mittelrheintal und der Pfälzer Wald. 

 Aus dem neuen Windatlas folgt eine Potenzialberechnung der LUBW: 

Bei der durchgeführten Potenzialanalyse wurde mit Hilfe eines auf Geodaten basierenden Verfahrens das Windenergiepotenzial in Baden-Württemberg ermittelt. Dabei wurden bestimmte technische, infrastrukturelle, rechtliche, wirtschaftliche und ökologische Vorgaben und Annahmen berücksichtigt. Wesentliche Grundlage für die notwendigen Analysen waren dabei überwiegend landesweit verfügbare Geodaten. Lokale Gegebenheiten und Abwägungsentscheidungen können im Rahmen eines solchen landesweiten Berechnungsmodells naturgemäß nicht oder nur bedingt berücksichtigt werden. Die ermittelten Potenziale bilden deshalb keine Planungsgrundlage, sondern dienen der Orientierung und ermöglichen einen strategischen Überblick. Vor dem Beginn konkreter Planungsvorhaben ist in jedem Fall eine detaillierte Einzelfallprüfung erforderlich. 

 Dies bedeutet wohl, dass die planerische Verantwortung auf die unterste kommunale Planungsebene wie bisher (z.B. bei der Änderung des Landesplanungsgesetzes 2012) verschoben werden soll. Nach EU-Regeln zur strategischen Umweltprüfung sollen aber auf jeder Planungsebene die maßstabsrelevanten Kriterien geprüft und die jeweils nachgeordneten Planungsebenen entlastet werden. Liegen zu wenig beurteilungsrelevante Daten vor, sind sie neu zu ermitteln (z.B. durch Landschaftsplanung auf allen Planungsebenen). Bei der Windenergie mit ihren raumgreifenden überörtlichen Auswirkungen ist deren vollständige Erfassung und Bewertung, wie vom UVPG/EU-Recht gefordert, auf lokaler Ebene schlicht unmöglich. Über diese Vollzugsdefizite aufgrund des verbindlichen höherrangigen Rechtes liegen Rechtsgutachten vor. 

Gründe für die Nichtbeachtung landesweiter Daten im Kriterienkatalog werden nicht genannt. 

Zum Beispiel könnten folgende Kriterien herangezogen werden: 

- überregional bedeutsame Landschaftsräume nach dem gültigen Landesentwicklungsplan 

- Landesweite Bewertung der landschaftsästhetischen Qualität (LUBW / Uni Stuttgart 2014) 

- Biotopverbund nach LUBW einschließlich Generalwildwegeplan 

- Landnutzungsdaten (Fernerkundung) der LUBW 

- Nicht erklärbar sind die Abstandspuffer zur Flugplätzen, da die Pufferangaben in Zeile 10 bis 12 des Kriterienkatalogs nicht mit den einschlägigen Luftverkehrsregelungen übereinstimmen.

Ziel einer landesweiten Konzeption müsste sein, „herausragende Landschaften“ mit hohem Konfliktpotential zur Windenergie zu identifizieren, wie vom BNatschG als auch vom früheren Windenergieerlass gefordert. 

Bemerkenswert ist, dass in manchen Regionalplanungen (z.B. Bodensee-Oberschwaben, Region Stuttgart) keine geeigneten Flächen für WKA gefunden werden konnten, obwohl der Beurteilungsmaßstab viel genauer als in der vorliegenden landesweiten Analyse war. Warum werden nach diesen Ergebnissen dann Flächen für strategische Zielsetzungen ausgewiesen, obwohl viele davon bereits abgeprüft und ausgeschlossen wurden? 

Auch stellt sich die Frage nach der Entscheidungskompetenz regionaler Gremien, nach rechtssicheren Planungsgrundlagen und Vertrauensschutz. Wieviel bleibt dann noch dem einzelnen Bürger an Mitwirkungsmöglichkeiten? 

In den letzten Jahren wurde aufgrund der zu optimistischen Prognosen des alten Windatlasses und fehlender Abwägungsgrundlagen (z.B. mangelnde Landschaftsplanung auf allen Planungsebenen) Kommunen zu Planungsprozessen verleitet, die oft im Nichts enden mussten, verbunden mit erheblichen Verwaltungskosten und -blockaden. Ein ähnlicher Verlust öffentlicher Gelder für höchstwahrscheinlich ineffiziente Vorhaben hinsichtlich Klimaschutz und sicherer Energieversorgung scheint auch nach den fragwürdigen Zielen des neuen Windatlasses vorprogrammiert. Immerhin handelt es sich beim Maximalziel der Errichtung von 20.000 WKA um eine Investitionssumme von mindestens 120 Milliarden Euro. 

Seit August 2018 liegt ein umfassender Forschungsbericht mehrerer führender Universitäten im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz „Landschaftsbild und Energiewende“ vor. Er befasst sich eingehend mit Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Energieträgern und auch mit der Partizipation der Öffentlichkeit. 

Die weitere Ertüchtigung der Landschaftsplanung spielt dabei die zentrale Rolle. 

Unter anderem wird strengerer Landschaftsschutz und Höhergewichtung weicher Tabuzonen wie Kulturlandschaft, Wald, Kuppen Höhenrücken und Hangbereiche gefordert. Für eine bessere Bürgerbeteiligung werden u. A. fotorealistische Visualisierungen als unverzichtbar gesehen. Hier die Links / Download zu den Veröffentlichungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). 

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/erneuerbareenergien/Dokumente/LandschaftsbildundEnergiewende_Band1.pdf https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/erneuerbareenergien/Dokumente/LandschaftsbildundEnergiewende_Band2.pdf 

Wenn ein strategisches Ziel der Errichtung von 20.000 WKA vorgegeben wird, ist wohl eine Bilanzierung der Vor- und Nachteile unverzichtbar, z.B.: 

- wieviel Waldfläche wird benötigt – welche Waldfunktionen sind betroffen? Können die Ökosystemfunktionen des Waldes bei einer systematischen Durchlöcherung und Zerschneidung durch Zuwegungen erhalten werden? Aktuell werden Ziele für den Wald diskutiert, die eine Aufgabe der Wirtschaftsfunktion zugunsten der Öko- und Klimaschutzfunktionen vorsehen. 

- wie ist das Verhältnis von CO2-Einsparung durch WKA und Verlust der CO2Speicherung durch Wald? 

- Wie ist der Verlust der Bodenfunktionen durch Fundamente und Montageflächen (mind. 10.000 ha in BW) zu kompensieren? Kann der Grundwasserschutz der Waldböden erhalten werden? 

- wie kann das Recht auf Naturgenuss vor Ort weiterhin gewährleistet und der Verlust von Erholungsfläche kompensiert werden? Es ist dann zu befürchten, dass der Erholungssuchende zunehmend ins Auto und ins Flugzeug steigt. 

- Wie hoch sind die wirtschaftlichen Nachteile für den Fremdenverkehr? Viele unabhängige Studien gehen von einem Rückgang bis zu 30% z.B. im Schwarzwald aus. Wohin können Erholungssuchende dann noch ausweichen? 

- Lässt sich der zu erwartende kurzperiodische Überschussstrom in absehbarer Zeit speichern, verbunden mit welchen weiteren Eingriffen in Natur und Landschaft (z.B. durch Pumpspeicherwerke) und mit welchen Kosten? 

Es ist unbestritten, dass es sich beim Einsatz der Windenergie um die größten Landschaftsveränderungen der Geschichte handelt: eine Umwandlung der Kulturlandschaft in eine flächendeckende Industrielandschaft. Ist ein Klimaschutzeffekt nachweisbar, der ein solches Opfer rechtfertigt? Wie wird eine Versorgungssicherheit erreicht trotz der mit den vielen Windrädern extrem gesteigerten Volatilität? 

Wie den Anforderungen des EU-Rechtes nach einem kohärenten Verbundnetz von Biotopen und Habitaten gefährdeter Pflanzen- und Tierarten entsprochen werden kann, ist nicht erkennbar. 

Der Wert der Landschaft an sich entsprechend der europäischen Landschaftskonvention (ELK), die von 40 Staaten (nicht aber von Deutschland, warum?) unterzeichnet und 2004 in Kraft getreten ist, stellt ein zentrales Dokument der Befassung mit Landschaft dar: Sie räumt der Erhaltung und Entwicklung von Landschaft eine zentrale Bedeutung für die Menschen ein. In Artikel 5 (allgemeine Maßnahmen) heißt es: 

 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, 

a) Landschaften als wesentlichen Bestandteil des Lebensraums der Menschen, als Ausdruck der Vielfalt ihres gemeinsamen Kultur- und Naturerbes und als Grundlage ihrer Identität rechtlich anzuerkennen; 

b) durch Ergreifen der spezifischen Maßnahmen nach Artikel 6 eine Landschaftspolitik festzulegen und umzusetzen, die auf Landschaftsschutz, -pflege und -planung ausgerichtet ist; 

c) Verfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der kommunalen und regionalen Behörden und weiterer von der Festlegung und Umsetzung der unter Buchstabe b genannten 

Landschaftspolitik direkt Betroffener einzuführen; 

d) die Landschaft zum Bestandteil ihrer Raum- und Stadtplanungspolitik, ihrer Kultur-,  Umwelt-, Landwirtschafts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie anderer Politiken zu machen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Landschaft auswirken können. 

 Und in Artikel 6: 

 D. Landschaftsqualitätsziele 

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, für die erfassten und bewerteten Landschaften nach Durchführung einer öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 5 Buchstabe c Landschaftsqualitätsziele festzulegen. 

E. Umsetzung 

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, zur Umsetzung ihrer Landschaftspolitik Instrumente einzuführen, deren Ziel der Landschaftsschutz, die Landschaftspflege und/oder die Landschaftsplanung ist. 

Natur- und Landschaftsschutz ist mit Maßnahmen zum Klimaschutz allein nicht zu gewährleisten. Was durch den Klimawandel möglicherweise in Jahrzehnten gefährdet ist, kann mit den anvisierten einseitigen technischen Maßnahmen schon in wenigen Jahren unter die Räder kommen. Kompatibel mit europäischen Werten und Rechten ist dies sicher nicht.   

Visualisierungen Herrenberg und Deckenpfronn

Google Earth erstellt von Hansjörg Jung

Kuppingen / Oberjesingen / Deckenpfronn  Geschummerter Kartenausschnitt  mit Landschaft-Satellitenhintergrund, der sich exakt in Google-Earth übertragen lässt.

Um sich die Dimension des neuen Ausbauziels vorstellen zu können, dienen nachfolgende Visualisierungen, die mittels Google-Earth erstellt wurden. Mit dieser allgemein und kostenlos zugänglichen Software lässt sich sehr schnell ein Überblick gewinnen: 3D-Modelle von WKA lassen sich in das Geländemodell einbinden und exakt in der Höhe skalieren. Vorher kann z.B. die Karte mit den Windpotentialflächen überlagert werden und die möglichen Positionen (hier mit Mindestabständen von 500m) ermittelt werden. Anschließend kann man sich das Ergebnis von jedem beliebigen Geländepunkt anzeigen lassen. Die Google-Bilder lassen sich in Fotos übertragen und somit fotorealistische maßstabsgerechte Visualisierungen erstellen, was allerdings etwas mehr Aufwand mit sich bringt. 

Diese Methode ist auch vom Forum Energiedialog BW in seiner Handreichung zu Visualisierungen anerkannt. 

 

Ausschnitt aus der Karte der LUBW vom Bereich Herrenberg. Allein in den „grünen“ Flächen (sog. windkraftgeeignete Flächen) gibt es auf der Gemarkung Herrenberg bereits ein Potential von 13 WEA, was in den darauffolgenden Abbildungen dargestellt ist. In den „gelben“ Bereichen würden zusätzlich 14 WEA (bedingt geeignete Flächen) passen. Dies ergibt zusammen 27 WEA. Diese beanspruchen 714 ha  der Gemeindegrundfläche. Hinzu kommen auf der Darstellung 13 WEA auf der Gemarkung Deckenpfronn (206 ha).

Im Kreis Böblingen, der derzeit windradfrei ist, würde nach dem Windpotenzialatlas 414 Windräder Platz finden. Davon entfallen auf den westlichen Teil des Landkreises (Wahlkreis 6) 266 Windräder. Der westliche Teil des Landkreises ist stärker betroffen, da im neuen Windatlas durch Wechsel des „Grenzwertes“ von 5,3 m/sec auf 100 m Nabenhöhe auf 215 W/qm eine völlige Neubewertung entstanden ist. 

LUBW Potenzialatlas Ausschnitt Herrenberg: grün = geeignete Flächen, gelb = bedingt geeignete Flächen; Abstände zur Wohnbebauung: 700 m.

Überlagerte Karte in Google-Earth und maßstäblich eingesetzte 3D-Modelle von WKA. Rotorspitzenhöhe 250 m. 

Oberjesingen und Deckenpfronn mit den Windrädern lt. Potenzialatlas bestückt.

Zu erkennen ist die fast vollständige Inanspruchnahme der Wälder, die ihre großräumigen Ökosystemfunktionen durch Zerschneidung und Störungen (Bewegung und Schall) verlieren würden.

In der Visualisierung sind die temporären und dauernden Rodungsflächen natürlich nicht ersichtlich. Pro Windrad sind zwischen 7.000 qm und 10.000 qm Waldflächen zu roden. 

Oberstes Ziel des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) ist, den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern und die Forstwirtschaft zu fördern (§ 1 Gesetzeszweck). Bau und Betrieb von bis zu 250 Meter hohen Windkraftanlagen machen aus Wäldern Windindustriegebiete und gehören nicht zu einer „ordnungsgemäßen Bewirtschaftung“ von Wäldern im Sinne des Bundeswaldgesetzes. 

Windkraftanlagen (WKA) in Wäldern beeinträchtigen und konterkarieren viele wertvolle Umweltleistungen. Für den Bau eines einzigen Windrades im Wald muss eine durchschnittliche Fläche von mindestens 5.000 Quadratmeter Wald gerodet werden. Die Verbreiterung von Forstwirtschaftswegen für den Transport der Bauteile und für notwendige Stromkabel ist hierbei nicht mit eingerechnet. Wenn man einen Bau von 5 Windrädern unterstellt, gehen in einem kalkulierten Betriebszeitraum von 20 Jahren folgende Umweltleistungen, die der Wald erbracht hätte, verloren:  

  560 000 kg des schädlichen Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) wären gebunden worden. Die Bäume hätten den Kohlenstoff aufgenommen und langfristig gespeichert. Im Gegenzug hätten sie rund 1,6 Millionen Liter Sauerstoff produziert und abgegeben.  

Zum Wohle der Anwohner wären ca. 2,6 Millionen kg Feinstaub und Ruß durch die Baumkronen ausgekämmt worden.  

Die gerodete Waldfläche hätte kostenfrei 5,2 Millionen Kubikmeter Niederschlagswasser filtriert, gereinigt, gespeichert und es als sauberes Trinkwasser der Bevölkerung langfristig zur Verfügung gestellt. 

Die Stiftkirche Herrenberg ist 57,1 m hoch. Das Windrad maßstabsgerecht auf den Kirchplatz gestellt hat nur den Zweck die die Verzwergung der Kulturgüter zu zeigen, dort wird sich nie ein Windrad drehen! Die Zuwegung, Geologie usw. ist nicht geeignet, so dass es auf die Windhöffigkeit gar nicht ankommt.

 

 ![Bildbeschreibung](herrenbergblickvomaussichtsturmschloßbergrichtungwest.jpg)

150 m über Stellbergturm Blickrichtung nach West, im Vordergrund die Autobahn (Schönbuchtunnel) 

 

Deckenpfronn, Bildmitte Flugplatz Egelsee 

Im Vordergrund Polizeischule Herrenberg „Am Fichtenberg“, Blickrichtung Kuppingen

Oberjesingen Deckenpfronn

Spitalwald Blickrichtung Nordost, Bundesstraße B28 Abzweigung „Königsträssle“, Bildmitte Kuppingen