Leserbrief Hansjörg Jung 8.8.24 Gäubote Herrenberg
Siegfried Heinrich schrieb (Gäubote 2.8.24), dass wetterbedingt stillstehende Windräder für den Betreiber ärgerlich jedoch für den Netzbetreiber nützlich sind. Windräder könnten aus der „Ferne leicht gesteuert“ werden. Da scheint er einiges durcheinander zu bringen. Windräder aus der Ferne zu steuern würde bedeuten, dass man sie entsprechend den Strombedarf ein- und ausschalten kann. Windräder kann man Abschalten, wenn der Strombedarf geringer ist als die Produktion, z.B. an Weihnachten wenn die Industrie weniger Bedarf hat. Das Einschalten dagegen übernimmt die Natur, der Wind. Was lernen wir daraus? Windräder kann man abschalten aber nicht einschalten.
Das Abschalten der Windräder bei Stromüberangebot wird landläufig als „Abregeln“, fachsprachlich als „Redispatch“ nach § 13 a Abs.1a EnWG bezeichnet. Die jährliche Höhe der Redispatchkosten hat inzwischen die Grenze von Einer Milliarde Euro überschritten und bereitet nicht nur Herrn Habeck sondern der der Ampelregierung Sorgen. Diese Kosten werden auf den Stromverbraucher umgelegt und sorgen für steigende Strompreise, also von Senkung der Strompreise in diesem Zusammenhang zu sprechen, Herr Heinrich, ist nicht zutreffend.
Die Energie die durch die Abregelung nicht gewonnen werden kann nennt man Phantomstrom. Dies ist ein Wirtschaftsgut das nicht erzeugt jedoch vergütet wurde. Das kennen wir aus Planwirtschaften wie es die DDR war……. und diese gibt es nicht mehr.