Leserbrief Gäubote Herrenberg 2.4.22
Der Klimafahrplan ist vom Gemeinderat verabschiedet worden. Zurecht wurde von der Fraktion der Grünen zu viele „Luftschlösser“ und „fachliche Unsauberkeiten“ beklagt. Bei der Windkraft wurden die 27 Windindustrieanlagen in Herrenberg die der Potenzialatlas der Landesregierung (2019) vorsieht ungeprüft übernommen. Der Potenzialatlas hat erhebliche Planungsdefizite da das Umweltministerium versäumt hat die Abstandsregelungen im Kriterienkatalog zu dokumentieren und zu archivieren. Das Fehlen des Landschaftsrahmenprogramms nach § 9 BNatSchG das bei wesentlichen Veränderungen der Natur und Landschaft zwingend vorgeschrieben ist macht Regionalplanungen nicht rechtssicher.
Die Rede ist im Klimafahrplan von 1,5 MW und 3 MW Anlagen, die derzeit im windschwachen Ländle nicht üblich sind, sie sind nicht auf dem Markt. Derzeit sind 5,56 MW Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 160 Meter und einer Nabenhöhe von 166 Meter für die Investoren interessant (z.B. ENERCON E160). Diese großen Anlagen machen wegen ihrer Lärmkulisse eine Neubewertung der Abstandsreglung 700 m und 450 m zur Wohnbebauung erforderlich. Apropo Abstandsregelung. Ein französisches Berufungsgericht in Toulouse hat 2021 einem Anwohner von sechs Windrädern bei einem Abstand von 700 Meter bis 1300 Meter 128.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Windkraftsyndrom zugesprochen. Diese Entscheidung hat für Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung dürfte sich jedoch auf die Rechtspraxis hierzulande auswirken.
Das Ing. Büro B.A.U.M das den Prozess begleitet und die Stadt beraten hat, hat in Sachen Windkraft kenntnisbefreit agiert und keine überzeugende Figur gemacht. Die aktuelle Rechtslage der Windkrafthindernisbefeuerung, die seit 2020 gesetzlich neu geregelt ist ist den Herrschaften offenbar nicht bekannt. Der Stadtverwaltung wird daher empfohlen das Beraterhonorar zur Schonung der knappen städtischen Finanzen entsprechend zu kürzen.
Hansjörg Jung