Im Gegensatz zu Herrn Finger, spreche ich mich ausdrücklich für das Bürgerbegehren „Windkraft im Spitalwald“ aus.
Aus meiner Sicht hat die Stadtverwaltung es versäumt, in ihrer Stellungnahme gegenüber der Regionalplanung Stuttgart zum Vorranggebiet BB 07 (Spitalwald) auf die Erkenntnisse eines hydrogeologischen Gutachtens aus dem Jahr 1973 hinzuweisen. Dieses Gutachten, das Färbversuche einschloss, zeigt unter anderem, dass die Fließgeschwindigkeit des Wassers vom Spitalwald zur Quellfassung der Ammermühle Herrenberg (Entfernung 3,7 km) mit 116 m/Std. sehr hoch ist. Dies führt dazu, dass Verunreinigungen nur unzureichend gefiltert werden. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Verschmutzung durch den Bau oder den Betrieb der Windkraftanlagen, das Trinkwasser schnell davon betroffen ist.
Gerade im Hinblick auf den Schutz der Trinkwasserversorgung ist festzustellen, dass die aktuelle Rechtsprechung strenge Maßstäbe anlegt. So hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem richtungsweisenden Urteil (AZ 22A 23.40049 vom 04.07.2024) zum Wasserschutz bei Windkraftprojekten im Höhenkirchener Forst einen Baustopp verhängt. Das Gericht stellte fest, dass bereits die Errichtung der Windkraftanlagen eine Gefährdung des Schutzzwecks darstellt, obwohl sich das Vorhaben überwiegend im Wasserschutzgebiet Zone III befindet.