Leserbrief zum Infraschall

10, Juli, 2023 - Lesezeit: 979 Minuten

ORIGINALTEXT an die Redaktion

Zollern Alb Kurier

und

Schwarzwälder Bote

Hansjörg Jung

Mörikestr. 14

71083 Herrenberg

Tel. 07032/6934

30.6.23

 

Windkraftveranstaltung in Ostdorf  - Antworten zum Infraschall verweigert – Akteure geben sich schmallippig

Meine Familie hat ihre Wurzeln in Balingen und daher habe ich die Informationsveranstaltung in Ostdorf am 22.6.2023 besucht.

Überrascht war ich über die unzureichende Auskunftsbereitschaft des Forums Energiedialog zum Thema Infraschall. Längst ist das Toulouse Urteil vom 8. Juli 2021 bekannt. Es hat den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Gericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld in Höhe von 128.000 € zugesprochen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Obwohl es für Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung hat, dürfte sich dennoch die Rechtspraxis hierzulande daran orientieren. Die amtlich beglaubigte Abschrift des Urteils liegt der Redaktion vor.

Seit 2016 ist eine Verfassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen körperlicher Unversehrtheit (Infraschall) gerichtsanhängig. Im Jahr 2021 galt die fast 4.500 Seiten umfassende Klageschrift als in „Verlust geraten“.

Die Klage soll jetzt im August vor dem Oberverwaltungsgericht Köln erstmals nach sieben Jahren verhandelt werden. Die Anwälte der Bundesrepublik haben es bisher exzellent verstanden, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Die von Julia Moog angeführte Studie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zum Infraschall stammt aus dem Jahre 2015 und ist wegen Überalterung - da es diese Windindustrieanlagen auf dem Markt nicht mehr gibt - nicht gerichtsrelevant.

 

Schönes Beispiel wie sich die Redaktion schwer tun mit der Veröffentlichung von manchen Leserbriefen:

Zollern Alb Kurier hat die Veröffentlichung abgelehnt.

Inhaltlich verkürzte Version im Schwarzwälder Boten 8.7.23.