Pressemitteilung Windkraftregionalplanung Gärtringen - Deckenpfronn - Aidlingen

4, Dezember, 2022 - Lesezeit: 16 Minuten

Landesverband der Bürgerinitiativen

Walter Müller

Hauptstraße 18

71665 Vaihingen/Enz – Ensingen                             Vaihingen/Enz, den 17.November 2022

 

An den

Gäuboten Herrenberg

Redaktion                                                                  Redaktion@gaeubote.de

Horber Straße

71083 Herrenberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren in der Redaktion,

 

hiermit geht Ihnen eine Stellungnahme unseres Landesverbands baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften e.V. zu mit der Bitte um Veröffentlichung in einer der nächsten Ausgaben des Gäuboten Herrenberg.

 

Falls sich Rückfragen ergeben, stehe ich jederzeit via Email oder unter TelNr. 07042/2608 516 (ab Morgen) zur Verfügung. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und verbleibe

 mit freundlichen Grüßen

 

Walter Müller

 

Pressemitteilung

 

Regionalplanerischer Windkraftvorschlag im kommunalen Dreier Verbund

 

Fünf Windräder im „Drei Länder Eck“ Gärtringen - Aidlingen - Deckenpfronn sollen die Windindustrieanlagen im Staatswald verhindern. Ob die Gemeinderäte über die Kollateralschäden der Windkraft ausreichend informiert wurden darf angesichts der hohen Zustimmungsrate bezweifelt werden. Der Windatlas 2019 sieht für diese drei Gemeinden insgesamt 64 Windräder mit einem Flächenbedarf von 1546 ha vor.

 

Hat das Umweltministerium Baden-Württemberg die Angaben zur Wirtschaftlichkeit im Windatlas geschönt? Viele Bürgerinitiativen gegen Windkraft haben sich diese Frage gestellt. Die Antwort kommt vom Fraunhofer Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE. Das Institut hat eine Studie zu den Flächenpotenzialen der Windenergie an Land 2022 erstellt.

(https://www.iee.fraunhofer.de/de/presse-infothek/Presse-Medien/2022/flaechenpotenziale_windenergie_an_land.html)

 Hochinteressant ist die Aussage der vom Bundesverband WindEnergie e.V. beauftragten Studie zur Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen (WEA).

Für die Windkrafteignung sei eine Windhöffigkeit von mindestens 6,5 Meter/Sekunde in 150 Meter über Grund erforderlich. Das entspricht einer mittleren gekappten Windleistungsdichte von ca. 310 Watt/qm in 160 Meter über Grund. Dieser Wert liegt erheblich über dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg nur mit 215 Watt/qm angegebenen Wert. Bei 310 Watt/qm sind wesentlich weniger Flächen für die Windkraftnutzung geeignet als jetzt im Potentialatlas der Landesregierung enthalten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

 Jeder Hektar Wald, heißt es, binde jährlich ca. 10 Tonnen CO2. Die sind gegenzurechnen mit dem ökologischen Rucksack der gigantischen Beton- und Stahlkonstruktionen samt ihren aus kohlenstofffaserverstärkten Verbundwerkstoffen hergestellten, brandgefährlichen und hochgiftigen Rotorblättern zuzüglich dem CO2-Ausstoß für Transporte, Wartung und Instandhaltung. Zur Ökobilanz gehören freilich auch die Verluste an Vögeln, Fledermäusen und Fluginsekten, an Naturlebensraum wie an Natur-Erlebnisraum, auch die schwindende Erlebnisqualität für Waldbesucher durch Rotorlärm, Schattenwurf und optische Suggestivwirkung. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, warum die Erde für die Klimapolitik ausgebeutet wird: „Raubbau fürs Klima“ titelt der Spiegel in der Ausgabe Nr. 44 vom 30.10.2021 und nennt Kupfer, Nickel und Kobalt, die für grüne Technologien wie Windkraftanlagen unverzichtbar sind. Die Ausbeutung der Erde bei oft großen Verstößen gegen die Arbeitssicherheit und unter Einsatz von Kinderarbeit findet z.B. in Afrika und Lateinamerika statt und führt uns in eine neue Rohstoffabhängigkeit.

 Der Immobilienwertverlust ist bis zu einem Abstand vom 9 Kilometer durch Studien nachgewiesen und stellt die Anwohner mancherorts vor große Probleme.

 Tausende Windräder für THE LÄND sieht der Windkraft - Potenzialatlas 2019 vor. Eine unter dem Strich unvorstellbare Zahl mit der die Energiewende im Zeichen steil wachsenden Stromverbrauchs durch E-Motorisierung, Wärmepumpen und Digitalisierung gelingen soll nach Abschaffung von Kernkraft und Dekarbonisierung. Und dies, wohlgemerkt, auch bei Dunkelflauten und unter Berücksichtigung fehlender Speicherkapazität wie fehlender Stromtrassen. Im übergesetzlichen Notstand muss dann halt auch gegen naturschutz- und waldgesetzliche Vorgaben sowie gegen geltendes EU-Recht verstoßen werden. 50 % der windkraftempfindlichen Vogelarten wurden in der Bundesnaturschutznovelle kurzerhand gestrichen, d.h. zur Tötung durch 260 m hohe Windindustrieanlagen - höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Ulmer Münster oder der Kölner Dom -  freigegeben. Ob dies die neuen Landmarken im „Drei Länder Eck“ werden sollten?

 In Verantwortung für die künftigen Generationen schützt der Staat gem. Grundgesetz-Art. 20a die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere. Und nach dem Naturschutzgesetz (§ 2 Abs. 1 Pkt. 13) ist die Landschaft „in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen zu sichern“ - alles Schnee von gestern? Zweck des Landeswaldgesetzes (gem. § 1 Abs. 1) ist noch immer, „den Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Tier- und Pflanzenwelt, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern; Leitbild hierfür ist die nachhaltige, naturnahe Waldbewirtschaftung“. Der Umbau des Waldes zur Industrielandschaft steht dem entgegen.

 

Gez. Walter Müller

 

Landesverband baden-württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften e.V.

Vorsitzender: Walter Müller, Hauptstraße 18, 71665 Vaihingen an der Enz; walter.mueller@lv-gegenwind-bw.de

Finanzvorstand: Edith Pollanka, Friedenstraße 49 – 74595 Langenburg – edith.pollanka@lv-gegenwind-bw.de

– Amtsgericht Mannheim – Registergericht – Geschäftsnummer: VR 103757 –

Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim – IBAN: DE87 6225 0030 0002 2016 18 – BIC: SOLADES1SHA