Pläne von Wirtschaftsminister Habeck verstoßen gegen den Schutz der Lebensgrundlagen nach dem Grundgesetz und führen zu einem ökologischen Desaster
2. Februar 2023
Verstoß gegen Unionsrecht
„Diese Pläne sind ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz und auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstoßen gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt“, erklärten Harry Neumann, Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Johannes Bradtka, Bundesvorsitzender des VLAB.
„Noch nie seit der Flurbereinigung in den 1960er und 70er Jahren wurde der Naturschutz so missachtet und demontiert wie unter dieser Ampelregierung. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden massiv beschnitten. Es handelt sich um eine unverantwortliche Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes und bezeugt ein ökologisches Analphabetentum mit historischer Tragweite“, so Neumann und Bradtka.
Die Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ mit dem Schutzgut der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ der Landschaft, der Urgedanke des Naturschutzes, wird durch diese Pläne zur Makulatur. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden in so kurzer Zeit und zumeist ohne naturschutzfachlichen Sachverstand Gesetze und Verordnungen beschlossen, die der Windindustrie Vorschub leisten und zu Lasten der Biodiversität gehen.
Durch die einseitige und ideologisch motivierte Klimapolitik der Ampelregierung erfolge ein Großangriff auf den klassischen Naturschutz. Zudem verbreite Bündnis 90/Die Grünen eine ebenso falsche wie gefährliche Analogie: „Erneuerbare Energien = Windkraft = Klimaschutz = Naturschutz“. Dabei müsse das Sparen und Speichern von Energie in den Vordergrund gestellt werden.
„Wir werden nun alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diese Pläne zu stoppen. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dringend auf, diesem beispiellosen Ausverkauf des Natur- und Artenschutzes nicht zuzustimmen“, erklärten Neumann und Bradtka.