Über zehn Jahre verschleppt - Leserbrief Hansjörg Jung zur Verfassungsklage Infraschall
19, Juni, 2026 - Lesezeit: 3 Minuten
Geruhsam geht es aktuell mit den Jettinger und Herrenberger Windrädern weiter – zumindest hört man derzeit nichts von einer Windmessung im Spitalwald. Ganz geruhsam geht es auch vor Gericht im folgenden Fall zu:
Die Verfassungsbeschwerde „Infraschall“ gegen die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wegen des „Rechts auf körperliche Unversehrtheit“ wurde bereits am 25.02.2016 eingereicht, doch bis heute wurde das Verfahren nicht behandelt.
Die Gerichtsakte ist 2021 trotz eines Umfangs von 4500 Seiten monatelang beim Verwaltungsgericht „in Verlust geraten“ und irgendwann wieder aufgefunden worden. Am 1.4.2022 wurde das Verfahren an eine eigens für Emissionsfragen zuständige Kammer verwiesen. Dies war bereits die dritte Kammer, die zuständig sein sollte. Der Gerichtstermin am 18. August 2023 in Köln wurde abgesagt. Begründung: Die Richterin ist erkrankt. Das Verfahren wurde deshalb in eine neue Kammer übertragen.
Der neue Richter stellte fest, dass sich keine maßgebliche Behörde der beklagten BRD mehr in Bonn befindet. Das VG Köln sah sich daher örtlich nicht zuständig und verwies das Verfahren Anfang 2024 an das VG Berlin. Auf Nachfrage teilte das VG Berlin mit, die Sache werde bevorzugt terminiert.
Das bedeutet: Seit Anfang 2024 tut sich überhaupt nichts mehr. Das Verfahren ruht und feiert bei Gericht nun sein „10‑jähriges Jubiläum“. Warum gilt das Gesetz zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren im Bereich erneuerbare Energien hier nicht?
Was sagt uns dieser Fall über die Justiz, wenn einerseits Baugenehmigungen für Windkraftanlagen im Schnellverfahren durchgewunken werden, während Verfahren zur Klärung der gesundheitlichen Folgen von Windkraft über zehn Jahre verschleppt werden?