Waldbegang Spitalwald Herrenberg ohne Prokon

7, Dezember, 2024 - Lesezeit: 2 Minuten

Windkraft: Waldbegang ohne PROKON

Maximale Transparenz für die Bürgerschaft zur Windradplanung im Spitalwald war die Absicht des Veranstalters. Viele Fragen konnten gar nicht gestellt werden, da der Projektierer PROKON durch Abwesenheit glänzte. Den Damen und Herren  aus Itzehoe war der Weg ins Schwabland offenbar zu weit. Einfachste Fragen nach Ausmaß und Rückbau der Fundamente nach der Betriebszeit wurden ersatzweise von Thomas Deines beantwortet, der sich mit der Beantwortung sichtlich schwer tat. Der Rückbau der Fundamente bei hydrogeologisch problematischem Untergrund (Muschelkalk im Wasserschutzgebiet II) und damit eventuell notwendige Pfahlgründung ist in Baden-Württemberg nur unzureichend geregelt. Warum der Regionalverband Stuttgart den Windkraftbau im Gegensatz zu den anderen Regionalverbänden in Wasserschutzgebiet II überhaupt zulässt, ist unklar.

 

Die erstmals veröffentlichten Karten mit der geplanten Zuwegung förderten aber noch ein anderes Problem zu Tage: Die vier Windräder nördlich der B 28 (WEA 1 bis WEA 4) halten die üblichen Abstände von Windrad zu Windrad, die jeder Projektierer eigentlich kennen sollte, nicht ein. Hier gilt in der Branche folgende Regel: Abstand in der Hauptwindrichtung 5 Rotordurchmesser und in der Nebenwindrichtung 3 Rotordurchmesser. Dies sind bei der Vestas Anlage 3 mal 172 Meter. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird ein Turbulenzgutachten zur Prüfung durch das Landratsamt gefordert. Zur Aufrechterhaltung der Standsicherheit würde dann eine  „temporäre sektorale Abschaltung“ der Windkraftanlagen behördlicherseits angeordnet werden. Dies würde den Spitalwald als Standort für den Projektierer neben vielen anderen Problemen noch zusätzlich unattraktiv machen.