Während in Wildberg, Calw und Gechingen noch Bürger versuchen, einen Bürgerentscheid zu bekommen, um selbst über die geplanten Windkraftanlagen zu entscheiden, kämpfen Einwohner der Gemeinde Baiereck weiterhin gegen den Lärm der bestehenden Anlagen.
Baiereck im Schurwald hat es inzwischen zu überregionaler Bekanntheit gebracht, da aufgrund des Lärms die zwei Nordex Anlagen Windkraftanlagen im März 2025 nach nur drei Monaten Betriebszeit wieder abgeschaltet wurden. Inzwischen wurden die Getriebe als Fehlerursache identifiziert, ausgetauscht und die Anlagen testweise am 11./12.9.2025 erneut in Betrieb genommen.
Das Problem ist nun: Laut dem Umweltschutzamt Göppingen gibt es keine Auffälligkeiten und keine Tonhaltigkeit mehr. Die Bürgerinitiative Schurwald hat dagegen während des Probelaufs eigene Messungen durchgeführt. Beide Anlagen sind immer noch deutlich zu laut. Der Schallpegel liegt bei 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert von 40 dB(A) wird damit um 5 dB(A) überschritten. Der Brummton ist weiterhin vorhanden.
Die Ursache für diese Unstimmigkeiten liegt wohl im Genehmigungsverfahren, das als Abnahmemessung eine Emissionsmessung direkt am Standort der Windkraftanlagen vorsieht. Eine solche Emissionsmessung ist jedoch für flaches Gelände wie in Norddeutschland konzipiert, für komplexeres Gelände wie in Süddeutschland ist sie dagegen ungeeignet. Letztendlich ist für die Bürger entscheidend, welcher Lärm bei ihnen im Haus ankommt. Dazu bedarf es einer Langzeit-Immissionsmessung in Baiereck, die die Bürgerinitiative nun fordert.
Man darf gespannt sein, wie es weitergeht: Wird das zuständige Amt die Einwände der Bürger berücksichtigen und eine Immissionsmessung durchführen, oder wird man sich einfach auf die Paragrafen berufen? Eine Stellungnahme des Landratsamtes steht noch aus.
Hansjörg Jung Herrenberg
Der Verlauf der Gemeinderatssitzung in Gechingen am 19.8.25 mit der Nichtzulassung des Bürgerentscheids zum Windparks „Lindenrain“ wirft Fragen auf, da es anderslautende Rechtsauffassungen zur Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung gibt.
Erstens: Bei der Bewertung eines Bürgerentscheids muss öffentliches Recht und Privatrecht auseinandergehalten und getrennt beurteilt werden. Nachdem alle Voraussetzungen des öffentlichen Rechts erfüllt sind und die erforderliche Zahl der Unterschriften vorgelegt wurden, ist das Bürgerbegehren formal zulässig.
Zweitens: Der Pachtvertrag mit dem Vorhabensträger Alterric ist Privatrecht und danach zu beurteilen. Wenn die Gemeindeverwaltung es versäumt hat eine Rücktrittsklausel im Vertrag zu verankern so kann dies im Nachhinein nicht der Bürgerinitiative zum Nachteil gereichen. Sollte dieses Verfahren Schule machen so ist künftig den Bürgerbegehren von vornherein die Basis entzogen. Im Falle Ostelsheim kostete die Rückabwicklung des Vertrags, der durch den dortigen Bürgerentscheid ausgelöst wurde 215 504 Euro, die aus der Gemeindekasse an die Stadtwerke Tübingen bezahlt wurden.
Drittens: Die Rechtsauskunft der Kanzlei Caemmerer Lenz die die Gemeindeverwaltung in Auftrag gegeben hat sollte nicht nur auszugsweise sondern vollinhaltlich den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht werden.
Deutsche Wind Guard hat die Zahl neu gebauter Windenergieanlagen im ersten Halbjahr 2025 bekannt gegeben.
In Baden-Württemberg wurden 13 neue Anlagen gebaut, was insgesamt 808 WEA in Baden-Württemberg bedeutet.
Vestas V 172 mit 7,2 Megawatt, wie sie in Herrenberg von PROKON vorgesehen sind, wurden bisher nirgends verbaut. Die größten bisher gebauten Anlagen sind Vestas V 162 mit einer Leistung von 6,2 MW.
Kommentar von FHH: Was folgt daraus?
Die Vestas Anlagen, die in Herrenberg zum Einsatz kommen sollen, können nirgends vor Ort bezüglich der Lärmentwicklung besichtigt werden!
Baiereck lässt grüßen!
Die Bundesnetzagentur hat am 3.7.25 die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und der Innovationsausschreibung zum 1. Mai 2025 veröffentlicht.
2. Stegen Gem. Eschbach 8.520 (2x 4.260)
3. Freiburg i.B. (Stadtgebiet) 6.000
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 3.443 Megawatt (MW) wurden 568 Gebote mit einer Gebotsmenge von 4.972 MW eingereicht. Im Ergebnis konnten 372 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 3.447 MW einen Zuschlag erlangen. 15 Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Werte liegen zwischen 6,47 ct/kWh und 6,94 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert sinkt gegenüber der Vorrunde weiter und liegt mit 6,83 ct/kWh deutlich unterhalb des Höchstwerts (7,35 ct/kWh).
Die regionale Verteilung zeigt, dass die größten Zuschlags-Volumina auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (1.002 MW, 126 Zuschläge), Niedersachsen (960 MW, 88 Zuschläge) und Hessen (379 MW, 39 Zuschläge) entfielen.
In den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen mehrerer Anlagen verschiedener Erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Anlagen mit Speichern abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 486 MW. Es gingen 158 Gebote mit einer Gebotsmenge von 2.020 MW ein. Hiervon konnte 29 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 488 MW. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. 56 Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,00 ct/kWh bis 6,39 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht 6,15 ct/kWh und liegt sowohl deutlich unter dem Höchstwert von 9,00 ct/kWh als auch unter dem Wert der Vorrunde von 7,09 ct/kWh.
Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (137 MW, 12 Zuschläge), gefolgt von bezuschlagtem Volumen für Standorte in Sachsen-Anhalt (124 MW, fünf Zuschläge) und Niedersachsen (49 MW, zwei Zuschläge).
Leserbrief Gäubote von Hansjörg Jung
Das Kernproblem von Windkraft und Photovoltaik wird oft verschwiegen: Sie sind nicht grundlastfähig, d. h. sie können keine sichere Stromversorgung garantieren. Wie sollte das auch funktionieren, wenn selbst Windkraftanlagen auf offener See maximal auf 4.500 Volllaststunden kommen – bei 8.760 Stunden, die ein Jahr hat ? In Schwachwindgebieten wie Baden-Württemberg kann die Zahl der Volllaststunden sogar unter 1.500 Stunden sinken. Woher kommt dann also der Strom, wenn zu wenig Wind- oder Sonnenstrom erzeugt wird?
Für den Privathaushalt mögen da noch Speicher helfen – aber nicht für ein Land, das (noch) die viertgrößte Industrienation der Welt ist. Die gesicherte Stromversorgung muss letztendlich durch teure Reservekraftwerke erfolgen.
Wie der WELT-Chefreporter Axel Bojanowski treffend bemerkte, fokussiert sich die Debatte bei Solar- und Windstrom auf die (günstigen) Erzeugungskosten, verschweigt aber die wahren Systemkosten, um Strom zu jeder Zeit bereitzustellen.
Deutschland, ein Land, das abseits der Küsten windarm ist, macht sich von wetterabhängigen Energiequellen abhängig. Der deutsche Sonderweg – der zeitgleiche Ausstieg aus Kernkraft und fossilen Energien – wird international von niemandem kopiert, was auch nachvollziehbar ist.
Die Absicht von Wirtschaftsministerin Reiche (CDU), 30 Gaskraftwerke bevorzugt in Süddeutschland zu bauen, ist nicht neu. Diese nennt man in Fachkreisen „netztechnische Betriebsmittel“, was jedoch ihre eigentliche Aufgabe verschleiert. Ich bezeichne sie als das, was sie sind: „Flatterstromergänzungskraftwerke“. Ob sich für diese Gaskraftwerke überhaupt Investoren finden, ist fraglich – denn sie laufen nur zeitweise und sollen „am Strommarkt nicht teilnehmen“. Letztendlich wird es wieder eine Frage sein, wie hoch die Subventionen für diese Gaskraftwerke ausfallen müssen, damit überhaupt ein Betreiber daran Interesse hat.
Angesichts dieser Widersprüche und der weltweit höchsten Strompreise schwindet in der Bevölkerung die Akzeptanz für dieses milliardenschwere Energiewende-Projekt.
Ich appelliere daher an alle Verantwortlichen, die realen Probleme nicht länger zu ignorieren und ihre ideologischen Scheuklappen abzulegen – anstatt die letzten Naturräume für subventionierte Windkraftanlagen und eine Energiewende zu opfern, deren Gelingen mehr als fraglich ist.
Stellungnahme des Vorstands der Fachsektion Hydrogeologie
Das Trinkwasser stammt in Deutschland überwiegend aus dem Grundwasser, weshalb der Schutz dieser kostbaren und begrenzten Ressource hohe Priorität besitzt. Durch den Ausbau der Windenergie entstehen zunehmend Situationen, in denen der Bau von Windenergieanlagen mit dem Schutzinteresse von Quellen und Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, konkurriert.
In diesen besonderen Fällen der Güterabwägung sprechen wir, der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie, uns dafür aus, dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben
Die Qualität und Verfügbarkeit von Grundwasser ist limitiert und aufgrund des Klimawandels sowie durch Landwirtschaft, Industrie und Verkehr vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Die Einzugsgebiete der genutzten Brunnen und Quellen stehen deshalb unter besonderem Schutz. Die Ausweisung von Schutzgebieten speziell für die Trinkwasserversorgung hat hohe Priorität und dient dem Wohl der Allgemeinheit, weshalb die Schutzgebietsverordnungen als untergesetzliches Regelwerk zum WHG § 23 einzuhalten sind. Grundlagen hierzu bietet das DVGW-Arbeitsblatts W 101 (2021). Demnach werden Schutzgebiete in die Schutzzonen I (Fassungsbereich), II (Engere Schutzzone) und III (Weitere Schutzzone) unterteilt. In Schutzzone II unterliegt die Landnutzung starken Einschränkungen, um die Trinkwasserversorgung vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Dort sind deshalb verschiedene Maßnahmen sachlich begründet untersagt, wie das Errichten und Erweitern von baulichen Anlagen und Baustelleneinrichtungen, der Neubau von Verkehrswegen und befestigten Flächen, der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Eingriffe, die zu einer Verletzung oder Reduzierung der Grundwasserüberdeckung führen.
Mit großer Sorge beobachten wir deshalb, dass Planungen von Windenergieanlagen zunehmend auch in Wasserschutzgebieten erfolgen, selbst in der besonders verletzlichen Schutzzone II. Das ist im Rahmen einer Güterabwägung aus unserer Sicht weder nachvollziehbar noch tragbar, zumal die Schutzzone II eher kleinere Gebiete umfasst, sodass ein Verzicht auf Bauvorhaben in dieser Zone keine relevante Einschränkung der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt.
Für Wasserschutzgebiete werden individuelle Rechtsverordnungen erlassen, die vergleichbare Regelungen wie das DVGW-Arbeitsblatt W 101 enthalten. Die zuständige Fachbehörde kann zwar eine Befreiung von den Regelungen der Rechtsverordnung erteilen; dies allerdings im Sinne der Trinkwasserversorger zur Sicherstellung und zum Ausbau der Versorgung und nicht, um Möglichkeiten für privilegierte Bauvorhaben zu schaffen. Durch die Bau-, Betriebs- und Rückbauphase einer Windenergieanlage sowie durch die Errichtung der Zuwegungen ist von einer erheblichen Gefährdung der Trinkwasserversorgung sowie einer nicht notwendigen Verletzung der Schutzgebietsverordnungen auszugehen. Ähnliches gilt für die Einzugsgebiete von Quellen und Brunnen, die von Brauereien, Mineralwasserfirmen oder anderen privaten Nutzern genutzt werden. Diese verfügen zwar i. d. R. nicht über behördlich festgelegte Schutzgebiete, müssen aber ebenso wie die öffentliche Wasserversorgung vor schädlichen Einwirkungen sicher geschützt werden.
Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie lehnt daher die Errichtung von Windparks in Wasserschutzgebieten ab, insbesondere innerhalb einer Schutzzone II, und plädiert an die Behörden, im Zuge der vorzunehmenden Abwägungen dem nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen und der öffentlichen Trinkwasserversorgung Priorität zu geben und auch die berechtigten Schutzinteressen privater Wasserfassungen zu berücksichtigen.
Die Fachsektion Hydrogeologie ist eine interdisziplinäre Interessengemeinschaft aus Wissenschaft, Behörden und Unternehmen, die sich mit allen Aspekten des Grundwassers befasst und stellt die größte Vereinigung von Fachleuten der Hydrogeologie und angrenzender Fachbereiche im deutschsprachigen Raum dar. Die Fachsektion Hydrogeologie ist assoziiertes Mitglied im DVGeo.
Der Vorstand der Fachsektion Hydrogeologie e. V. in der DGGV, 04.06.2025
In ihrer Kolumne vom 29. April 2025 betont Frau Dr. Heike Voelker die angeblich positive Wirkung der geplanten Windräder im Spitalwald auf die lokale Wertschöpfung. Doch ein genauer Blick zeigt: Diese Aussage hält keiner Überprüfung stand.
Der laufende Betrieb der Windkraftanlagen schafft keinen einzigen dauerhaften Arbeitsplatz vor Ort. Die Anlagen werden zentral ferngesteuert; Wartungsarbeiten erfolgen durch spezialisierte Teams aus Itzehoe. Lediglich beim Fundament- und Wegebau könnten kurzfristig regionale Firmen zum Einsatz kommen – sofern der Zuschlag überhaupt in der Region bleibt. Die eigentliche Montage erfolgt durch spezialisierte, meist ortsfremde Kolonnen, oft aus dem Ausland. Diese Arbeiter wohnen in temporären Unterkünften, wie Wohnwagen – das örtliche Hotelgewerbe profitiert davon nicht.
Auch die technischen Komponenten stammen nicht aus der Region: Die Turbine oberhalb des Fundaments kommt in der Regel aus Norddeutschland oder dem Ausland. Bleibt unterm Strich für die Region also nur eines: der Auftrag an den lokalen Dixi-Toiletten-Lieferanten. Eine “Stärkung des Wirtschaftsstandorts Herrenberg”, wie Frau Voelker behauptet, ist damit schlicht nicht erkennbar.
Zudem stellt sich die Frage nach dem Nutzen für örtliche Unternehmen. Diese können mit wetterabhängigem, stark schwankendem Windstrom kaum etwas anfangen. Von „Energiesicherheit“ zu sprechen, ist daher Wunschdenken – ein Narrativ grüner Ideologie, das mit der Realität wenig zu tun hat.
Was schließlich den Zustand des Spitalwaldes betrifft, so widerspreche ich auch hier der Darstellung Frau Voelkers. Die Führungen des Försters Seitz zeigen einen gesunden, artenreichen Mischwald – keinen „geschwächten Klimawald“, wie es heißt. Diesen intakten Erholungsraum in ein Industriegebiet zu verwandeln, stößt in der Bevölkerung zu Recht auf Widerstand. Die Bevölkerung wird sich dieser Entwicklung im Bürgerentscheid hoffentlich entgegensetzen.