Gegenwind Rottenburg a.N.

22, Dezember, 2022 - Lesezeit: ~1 Minute

Kreisverkehr Oberndorf (Visualisierung U.Bielefeld Google Earth)

Wendelsheim Kreisverkehr (Visualisierung U.Bielefeld Google Earth)

Herrenberg Blickrichtung Süd (Visualisierung U.Bielefeld Google Earth)


Bundesnetzagentur: Windkraft-Dezemberausschreibung deutlich unterzeichnet

21, Dezember, 2022 - Lesezeit: 3 Minuten

Auch Ausschreibung im Dezember unterzeichnet / Schwaches Jahresfinale ist Mahnung an BNetzA

(Berlin) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der Ausschreibungen zum Gebotstermin für die Windenergie an Land am 1. Dezember 2022 bekannt gegeben. Das zur Verfügung stehende Ausschreibungsvolumen wurde zuvor aus Sorge vor einer möglichen Unterzeichnung deutlich reduziert.

"Nach den bereits deutlich unterzeichneten Ausschreibungsterminen im Mai und im September endet das Jahr 2022 für die Windenergie mit einem schwachen Finale. Dass die BNetzA das Ausschreibungsvolumen gegenüber der ursprünglichen Planung halbiert hat, war entsprechend der Gesetzessystematik folgerichtig. Aufgrund des deutlich zu niedrig angesetzten Höchstwertes war auch bei dieser Ausschreibungsrunde eine Unterzeichnung erwartbar. Dass nun auch das gekürzte Volumen nicht gefüllt werden konnte, macht den Handlungsdruck zur Anpassung der Höchstwerte überdeutlich", so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Beim Gebotstermin zum 1. Dezember standen insgesamt 604 MW zur Verfügung. Davon wurden lediglich 189,4 MW bezuschlagt - weniger als ein Drittel der zur Verfügung stehenden Menge.

Kein Projekt ging nach Baden-Württemberg.

Der Höchstwert für die letzten drei Ausschreibungsrunden 2022 lag bei 5,88 Cent. Eine Analyse der Deutschen WindGuard für das parlamentarische Verfahren zur Strompreisbremse hatte gezeigt, dass die dramatischen Kostensteigerungen darin nicht mehr abgebildet waren. Die Fachagentur Windenergie an Land zeigt, dass im Schnitt 26 Monate zwischen Erteilung des Zuschlags und Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte vergehen. Im Zubau schlagen sich die heute erfolgreichen Anlagen damit voraussichtlich erst ab 2024 nieder.

"Dass die BNetzA nun die Möglichkeit erhalten hat, die Höchstwerte deutlich anzupassen, ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Ausbauziele. Dieses Instrument muss nun genutzt werden. Nur eine vollständige Ausnutzung und damit die Anhebung der Höchstwerte um 25 Prozent schafft die notwendige Basis für eine starke Beteiligung an der nächsten Ausschreibung", so Albers.


Immobilienwertverlust durch Windkraftanlagen (Bericht Gäubote 29.4. Windparkplanungen Rottenburg)

20, Dezember, 2022 - Lesezeit: 2 Minuten

Immobilienwertverlust durch Windkraftanlagen (Bericht Gäubote 29.4. Windparkplanungen Rottenburg)

In der Einwohnerversammlung in Oberndorf am 27.04. zur Windparkplanung Seebronn/ Wendelsheim wurde der Eindruck erweckt, dass durch Windparks eine Wertsteigerung der Immobilien zu erzielen ist. Das Gegenteil ist der Fall. Es sinkt die Lebens- und Wohnqualität des Menschen in weitem Umkreis, was zu einer erheblichen Minderung der Immobilienwerte führt. Das RWI -Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat dies einer empirischen Studie (RWI -Ruhr Economic Papers # 791) belegt und den Wertverlust von Immobilien in Abhängigkeit ihrer Entfernung zu Windkraftanlagen ermittelt. Hieraus ergeben sich zwei Aussagen: Erstens: Bis zu einem Abstand von neun Kilometer können Windkraftanlagen negative Auswirkungen auf die Immobilienpreise haben und zweitens: der Wertverlust beträgt bis zu 23 %.

Der Einheitswert, nach dem sich die Grundsteuer bemisst, wird von der zuständigen Finanzbehörde nach der erzielbaren Jahresrohmiete oder dem Substanzwert des Grundstückes festgelegt. Vermindert sich die erzielbare Miete durch die Errichtung von Windenergieanlagen, hat eine Herabsetzung des Einheitswertes nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG zu erfolgen, was der Bundesfinanzhof bereits mit Beschluss vom 22. Juni 2006 (Az.: II B 171/05) ausdrücklich für den Fall der Beeinträchtigungen des Grundstückswerts durch Windkraftanlagen erkannt hat.

Im Kreis Esslingen haben Berechnungen ergeben, dass der Immobilienwertverlust beim Projekt „Sümpflesberg“ größer ist als der Wert des eingespeisten Stromes der über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage (20 Jahre) anfällt. Selbst wenn man einmal - je nach Einwirkungsintensität nur von einer Teilentwertung von 30 bis 70 % ausgeht, kann dies für viele Hauseigentümer, gerade junge Familien, die erst gekauft oder gebaut haben, auch wirtschaftlich existenzbedrohende Auswirkungen haben.

 


Ministerium für Landesentwicklung verteilt fehlerhafte Planunterlagen

20, Dezember, 2022 - Lesezeit: 6 Minuten

Ministerium für Landesentwicklung verteilt fehlerhafte Planunterlagen    26.09.2022

Es sollte der große Wurf werden die Veröffentlichung der Eignungskarten für Windkraft und Photovoltaik für ganz Baden-Württemberg.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-planhinweiskarten-fuer-windkraft-und-freiflaechen-photovoltaik/

Wer jedoch den Link des Ministeriums für Landesentwicklung öffnet reibt sich verwundert die Augen denn man denkt unwillkürlich an einen Aprilscherz. Denn die Pläne sind unvollständig und überwiegend fehlerhaft. Warum die Task Force die eigens im Ministerium von Nicole Razavi geschaffen wurde die Pläne veröffentlicht hat, die sowohl bei Projektierer als auch bei Kommunen für Verwirrung sorgen ist nicht bekannt. Die Ministerin wurde inzwischen aufgefordert die Pläne zurückzuziehen und antwortet auf Anfragen jedoch nicht.

Nachfolgend einige Beispiele für die fehlerhafte Planung: Die Grundstücke des Flughafens Stuttgart sind „grün“ unterlegt und zur sofortigen Bebauung mit Windkraft geeignet. Das Flugfeld Böblingen, wo derzeit die neue Klinik entsteht, ist windkraftgeeignet.

In Herrenberg ist der Schloßberg vom Aussichtsturm bis zum „Roten Meer“ und die Fläche rund um die neue Reithalle windkraftgeeignet. Gleiches gilt für das Goldersbachtal, die Fläche um das Eisweiher und die Gewerbefläche an der Autobahnauffahrt Gültstein.

Auch die anderen Windkraft-Regionalpläne sind fehlerhaft so wird im Schwarzwald kein Unterschied gemacht zwischen Tallage und Kammlage.

Landesweite und regionale Kriterien von geeigneten Potenzialflächen liegen seit langem vor und hätten berücksichtigt werden können. Im Windatlas 2019 wurden sie teilweise beachtet. Man vermisst maßgebliche rechtliche Vorgaben:

-          Schutzgebiete nach EU-Recht und BNatSchG (FFH -/Vogelschutzgebiete), Biosphärengebiete Nationalpark; NSG, LSG, Naturpark, gesetzlich geschützte Biotope.

-          Artenschutzbelange (Abstände nach „Helgoländer Papier“ für windkraftempfindliche Vogelarten)

-          Welterbestätten (UNESCO) z. Baden-Baden, Insel Reichenau)

-          Windhöffigkeit nach Windatlas 2019 (215 W/qm) bzw. 315 W/qm wirtschaftlich nutzbar nach BWE

-          Hochwasservorsorgeflächen

-          Bundesweite Landschaftsbildbewertungen des Bundesamtes für Naturschutz

-          Raumordnungsgesetz § 2 (Schutz der Wiederherstellung von ökologischen Freiraumfunktionen)

Obwohl die Karten nicht den Zweck einer formellen Planung erfüllen, sollten sie jedoch eine Lenkungsfunktion anstreben.  Diesem Anspruch werden die Ersteller nicht gerecht.


Windpark Straubenhardt (Chronologie in Kurzform)

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 28 Minuten

Chronologie Straubenhardt


Abstände zu Flugplätzen

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 352 Minuten

Abstände zu Flugplätzen: 

Nicht zutreffende Angaben im Potenzialatlas der Landesregierung Baden-Württemberg (Abstandspuffer entsprechen nicht den nationalen Luftfahrtrichtlinien)


Rotorblatttransport (unfachmännisch durch Landwirt)

19, Dezember, 2022 - Lesezeit: 5450 Minuten