Im Gegensatz zu Herrn Finger, spreche ich mich ausdrücklich für das Bürgerbegehren „Windkraft im Spitalwald“ aus.
Aus meiner Sicht hat die Stadtverwaltung es versäumt, in ihrer Stellungnahme gegenüber der Regionalplanung Stuttgart zum Vorranggebiet BB 07 (Spitalwald) auf die Erkenntnisse eines hydrogeologischen Gutachtens aus dem Jahr 1973 hinzuweisen. Dieses Gutachten, das Färbversuche einschloss, zeigt unter anderem, dass die Fließgeschwindigkeit des Wassers vom Spitalwald zur Quellfassung der Ammermühle Herrenberg (Entfernung 3,7 km) mit 116 m/Std. sehr hoch ist. Dies führt dazu, dass Verunreinigungen nur unzureichend gefiltert werden. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Verschmutzung durch den Bau oder den Betrieb der Windkraftanlagen, das Trinkwasser schnell davon betroffen ist.
Gerade im Hinblick auf den Schutz der Trinkwasserversorgung ist festzustellen, dass die aktuelle Rechtsprechung strenge Maßstäbe anlegt. So hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem richtungsweisenden Urteil (AZ 22A 23.40049 vom 04.07.2024) zum Wasserschutz bei Windkraftprojekten im Höhenkirchener Forst einen Baustopp verhängt. Das Gericht stellte fest, dass bereits die Errichtung der Windkraftanlagen eine Gefährdung des Schutzzwecks darstellt, obwohl sich das Vorhaben überwiegend im Wasserschutzgebiet Zone III befindet.
Während die heimische Bevölkerung darüber nachdenkt, ob man den Spitalwald (BB 07) zugunsten der Windkraft opfern will, denkt man in Berlin grösser. „Strommarktdesign der Zukunft“ heißt das 118 - seitige Papier das die Ampelregierung im August 2024 veröffentlicht hat. Diese Regierung hat inzwischen die Mehrheit verloren legt aber Wert auf die Feststellung auch weiterhin ihre ideologischen Energiepläne in einer neuen Bundesregierung fortzusetzen. Das Zauberwort heißt „ Flexibilisierung“. Die Grundlasterzeugung aus fossilen Großkraftwerken soll durch Wind und Photovoltaik abgelöst werden. Immerhin wird die Existenz der Grundlast nicht bestritten. Da eine sichere Abdeckung der Grundlast mit Erneuerbaren nicht möglich ist soll sich gefälligst die Verbraucherseite anpassen. 400 Betriebe im Bereich der Grundstoffindustrie sind es hierzulande, die auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind und bei Unterbrechungen der Stromversorgung mit Schäden zum Teil sogar mit Totalschäden rechnen müssen. In dem Papier findet sich kein Hinweis, was es bedeutet die Arbeitszeiten in den Betrieben vollflexibel zu organisieren.
Eine angebotsorientierte Stromversorgung bedeutet einen Rückschritt in vorindustrielle Zeiten wo die Menschen nur in Abhängigkeit vom natürlichen Energieangebote arbeiten konnten. In der Getreidemüllerei stapelten sich in den Windmühlen die Getreidesäcke, das Getreide konnte man zwischenlagern. Im Jahre 1895 gab es in Deutschland 18.362 Getreidewindmühlen, diese waren nördlich der Mainlinie beheimatet und folgten dem größeren Windangebot der nördlichen Bundesländer. In Süddeutschland waren es die Wassermühlen die Topografie und das mangelnde Windangebot gaben dies vor. Diese alten Erkenntnisse der Naturgegebenheiten zählen heute nicht mehr. Man stelle sich einen Personalplaner vor der unter solchen Randbedingungen der vollflexiblen Produktionsabläufe vor dem Hintergrund unsicherer Drei-Tage-Windprognosen die Produktionsabläufe sichern soll. Urlaub gäbe es ohnehin nur noch im Winter, nicht jedoch an Weihnachten denn da ist oft der Windkraft – Stromüberschuß preisbildend, d.h. alle sollen arbeiten. Die deutsche Idee des angebotsorientierten Versorgungssystem ist weltweit einmalig. Wir sind kein Vorreiter – niemand folgt uns niemand betrachtet uns bewundernd, höchstens verwundert.
Windkraft: Waldbegang ohne PROKON
Maximale Transparenz für die Bürgerschaft zur Windradplanung im Spitalwald war die Absicht des Veranstalters. Viele Fragen konnten gar nicht gestellt werden, da der Projektierer PROKON durch Abwesenheit glänzte. Den Damen und Herren aus Itzehoe war der Weg ins Schwabland offenbar zu weit. Einfachste Fragen nach Ausmaß und Rückbau der Fundamente nach der Betriebszeit wurden ersatzweise von Thomas Deines beantwortet, der sich mit der Beantwortung sichtlich schwer tat. Der Rückbau der Fundamente bei hydrogeologisch problematischem Untergrund (Muschelkalk im Wasserschutzgebiet II) und damit eventuell notwendige Pfahlgründung ist in Baden-Württemberg nur unzureichend geregelt. Warum der Regionalverband Stuttgart den Windkraftbau im Gegensatz zu den anderen Regionalverbänden in Wasserschutzgebiet II überhaupt zulässt, ist unklar.
Die erstmals veröffentlichten Karten mit der geplanten Zuwegung förderten aber noch ein anderes Problem zu Tage: Die vier Windräder nördlich der B 28 (WEA 1 bis WEA 4) halten die üblichen Abstände von Windrad zu Windrad, die jeder Projektierer eigentlich kennen sollte, nicht ein. Hier gilt in der Branche folgende Regel: Abstand in der Hauptwindrichtung 5 Rotordurchmesser und in der Nebenwindrichtung 3 Rotordurchmesser. Dies sind bei der Vestas Anlage 3 mal 172 Meter. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird ein Turbulenzgutachten zur Prüfung durch das Landratsamt gefordert. Zur Aufrechterhaltung der Standsicherheit würde dann eine „temporäre sektorale Abschaltung“ der Windkraftanlagen behördlicherseits angeordnet werden. Dies würde den Spitalwald als Standort für den Projektierer neben vielen anderen Problemen noch zusätzlich unattraktiv machen.
Entfesselter Windkraftausbau zu Lasten von Mensch, Natur und Landschaften
Abendveranstaltung der Bürgerinitiative Ehningen mit Vortrag von Dr. Wolfgang Epple am 04.10.2024
Auf Einladung der BI Ehningen referierte am 4.10.24 der bundesweit bekannte Biologe Dr. Wolfgang Epple in der mit über 200 Zuhörern gut gefüllten ehemaligen Wallfahrtskirche in Mauren zum derzeit im Kreis Böblingen brandaktuellen Thema der Auswirkungen des entfesselten Ausbaus der Windkraft auf Mensch und Natur. Mit Hinweis auf Begründung des Ausbaus der Windkraft im Landkreis als Beitrag zur „Klimarettung“ spannte der Referent den Bogen seines Vortrags bis hin zu den neokolonialistischen Tendenzen im Rahmen der Großen Transformation. Im Fazit ermutigte er die Zuhörer, die zum Teil mehrere Hundert Kilometer angereist waren, sich zu Heimatverbundenheit zu bekennen. Die Schönheit einer einzigartigen Landschaft, wie des Maurener Tals, sei es wert, auch mit den inneren Werten der Menschlichkeit verteidigt zu werden. Menschen auf der ganzen Welt hätten das Recht, sich gegen die Zerstörung ihrer Lebensräume vor der Haustür zu wehren.
Verlust des landschaftlichen Tafelsilbers
Dr. Wolfgang Epple ist in Rohrau aufgewachsen und kennt Schönbuch und Gäu, und besonders das Maurener Tal seit seiner Kindheit. In seinem packendem Vortrag machte er unmissverständlich klar, dass die Errichtung von Windkrafträdern in etlichen von der Regionalplanung avisierten „Eignungsgebieten“ im Landkreis Böblingen und darüber hinaus den angrenzenden Gebieten zur Entwertung letzter intakter Landschaft führe. Die Windkraftindustrialisierung des von der Zersiedlung bisher verschonten „Tafelsilbers“ – er nannte für den Kreis konkret das Maurener Tal und den Spitalwald in Herrenberg - wiege besonders im dicht bebauten Kreis Böblingen schwer. Mit Blicken vom Schönbuchturm Richtung Schwäbische Alb und Ballungsraum Böblingen/Sindelfingen zeigte Dr. Epple, dass und wie die freien Waldhorizonte wertbestimmend für eine intakte Landschaft und Lebensqualität sind. Sollte auch nur ein Teil der Windindustriegebiete auf den Eignungsflächen der Regionalplanung errichtet werden, werde dies die gesamte Landschaft des Großraums final beeinträchtigen.
Defizitäre Rechtslage: Keine ergebnisoffene Schutzgüterabwägung, keine Landschaft ist mehr sicher – verfassungsrechtliche Bedenken
Der Referent ging ausführlich auf die für den Schutz der Natur fatalen Defizite der Rechtslage ein: Durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2021/2023), das Wind-an-Land-Gesetz (WaLG), das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und begleitende Änderung des BNatschG (2023) wurde der Natur -und Artenschutz und selbst die Gesundheitsvorsorge für die Menschen den erneuerbaren Energien untergeordnet. In der Folge sei bundesweit keine Landschaft mehr sicher vor Windkraftindustrialisierung, der Landschaftsschutz in Deutschland praktisch abgeschafft, die über Jahrzehnte mühsam errungenen Rechtsvorschriften für den Artenschutz ausgehöhlt.
Das widerspreche dem Grundgesetz, insbesondere den dortigen Art. 20 a und Art.2 (2). Epple bezieht sich in seiner Kritik auf das sogenannte Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24.03.2021. Schutz der Lebensgrundlagen, der Schutz der wilden Tiere, Generationengerechtigkeit, Güterabwägung, genauso das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit seien als Staatszielbestimmungen auch auf die Auswirkungen des entfesselten Ausbaus der erneuerbaren Energien anzuwenden. Der Staat habe dem Urteil des Verfassungsgerichtes folgend eine besondere Sorgfaltspflicht für diese Schutzgüter.
Konflikt Windkraft versus Naturschutz: Wenn wir die Natur schützen, tun wir etwas fürs Klima
Aktuelle Studien belegen: Nur noch 0,04 % der Flächen in Deutschland sind nicht von menschlicher Kultur beeinflusst. Freie Landschaft ist das knappste Gut. Bereits jetzt besteht eine Durchschneidung und Zerstückelung nahezu aller Wälder durch Straßen und Forstwege. Rückzugsgebiete für Wildtiere und die Erholungssuchenden werden immer weniger. Wolfgang Epple kritisierte einseitige Darstellungen der Erneuerbaren-Branche und hinterlegte in eindrücklichen Bildern, dass und wie viele Vögel den Rotorblättern der Windkraftanlagen zum Opfer fallen, und wie die enormen Verluste bei Fledermäusen neuen Studien zufolge längst zum weltweiten Problem werden. Das gesammelte Wissen zeige den Zusammenhang von Naturschutz und Bemühungen um den „Klimaschutz“. Statt den Naturschutz als Hindernis zu sehen, gelte: „Wenn wir die Natur schützen, tun wir etwas fürs Klima“. Die Erneuerbaren Energien aber erweisen sich als Treiber der Biodiversitätskrise. Hauptursache für den Verlust der biologischen Vielfalt, ihrerseits Hauptkennzeichen der ökologischen Krise, sei nicht die Erderwärmung, sondern vielmehr die Abholzung von Wäldern und der Verlust von Grünflächen, beruft sich Epple auf aktuelle Studien zu den planetarischen Grenzen aus führenden Zeitschriften wie „Science“ und „Nature“.
Energiewende verursacht weltweite Bergbauoffensive und Neokolonialismus, begleitet von Naturverwüstung und Menschenrechtsverletzungen
Epple erinnerte in der Übersicht seines zweistündigen Vortrages mit Blick auf die multiple „Krise des Anthropozäns“ an die globalen Zusammenhänge. Wenn die Entwertung hiesiger wertvollster Landschaften durch Windkraft mit der Weltrettung begründet werde, sei der Blick auf Auswirkungen unseres Handelns in unsere Nachbarländer bis hinaus in andere Erdteile sehr wohl berechtigt. So habe ein französisches Berufungsgericht die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch benachbarte Windkraft anerkannt. Abstände von unter 1000 Metern zur Wohnbebauung und zu Arbeitsstätten grenzten an eine Verletzung der Menschenrechte. Die Erosion der Rotorblätter von Windkraftanlagen führt zur inzwischen erkannten auch von der Branche nicht bestreitbaren weiträumigen Streuung von schädlichem Mikroplastik und im Brandfall von lungengängigem Material in bisherigen Reinluftgebiete. Das Eingeständnis der Notwendigkeit von Backup-Kraftwerken führe nicht nur im Rahmen der „Kraftwerkstrategie“ zum Bau neuer Grundlast-Kraftwerke hierzulande – was lange abgestritten wurde. Vielmehr widerlege die zukünftige Abhängigkeit von Importen kritischer Rohstoffe für die Transformation in eine „All-Electric“-Zukunft den Mythos, erneuerbare Energien würden unser Land import-unabhängig machen. Am Beispiel der – ebenfalls importabhängigen - „Wasserstoffstrategie“ der Bundesregierung und des angestrebten Umstiegs auf „alles elektrisch“ zeigte Epple mit Berufung auf internationale Studien das Entstehen einer Bergbauoffensive bisher ungekannten Ausmaßes, die praktisch überall, von Lithium in Serbien bis Erzabbau in Westafrika auf Kosten der Lebensräume der letzten Menschenaffen besonders in den Ländern des globalen Südens ohne jede Rücksicht auf Natur und betroffene Menschen in Gang gesetzt werde.
Ethische Defizite im Diskurs
Wolfgang Epple beendete seinen Vortrag mit dem nachdrücklichen Hinweis auf die Berechtigung von Emotionen betroffener Menschen und das ethische Defizit im Diskurs. Der Blick allein auf CO2 im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windkraft führe zu fachlich wie ethisch unhaltbaren Vergleichen. Die Vernichtung von 0,8 ha lebendigen Waldes für eine Windenergieanlage werde mit der „Einsparung“ des Treibhausgases durch Windenergie gerechtfertigt. Dass eine Windkraftanlage 400mal oder gar 1000mal die Fläche des zerstörten Waldes „ersetzen“ könne, sei ein zeitgeisttypischer, seelenloser Reduktionismus. Ein Zitat aus „Prinzip Verantwortung“, dem Hauptwerk des Begründers der Verantwortungsethik, dem großen Naturphilosophen Hans Jonas, beendete er den Vortrag, mit besonderem Blick auf den durch Windkraft bedrohten Wald:
„(…) Die Ehrfurcht allein, indem sie uns ein „Heiliges“, das heißt unter keinen Umständen zu Verletzendes enthüllt (…) wird uns auch davor schützen, um der Zukunft willen die Gegenwart zu schänden, jene um den Preis dieser kaufen zu wollen. (…) Ein degradiertes Erbe wird die Erben mit degradieren.“
Ausdrücklich ermutigte der Referent die Zuhörer, den Schmerz um den Verlust der geliebten Heimat zuzulassen, und entsprechend demokratisch legitimiert Einspruch zu erheben. Die Zuschauer dankten mit Standing Ovations.
Dr. Wolfgang Epple, promovierter Biologe und früherer Landesgeschäftsführer des NABU Baden-Württemberg , widmet sich seit über 50 Jahren dem Naturschutz. Mittlerweile ist er ehrenamtlicher wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. Er befasst sich seit 24 Jahren vertieft mit dem Konflikt Windkraft-Naturschutz-Landschaftsschutz. Daraus ist eine über 500-seitige Metastudie für die Naturschutzinitiative e.V. entstanden:
Epple, W. (2021). Windkraftindustrie und Naturschutz. Windkraft-Naturschutz-Ethik. Eine Studie für die Naturschutzinitiative e.V. (NI), 544 Seiten. Verlag BoD – Books on Demand, Norderstedt.
Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Nicole Winter, Regina Nicolaidis
BI-Ehningen i.G.
pro Natur – Ehningen ohne Windräder
Impresssum: W.E.S. im Letten 19 - 71139 Ehningen
In der Windkraftveranstaltung in Kuppingen verstieg sich der Referent Prof. Dr. Suda zu der Feststellung, dass es keine belegten Beweise dafür gebe, dass es Auswirkungen der Windkraftindustrieanlagen auf Mensch und Tier gebe.
In der Drucksache 2024-063 veröffentlicht die Stadtverwaltung das Ergebnis der Ausschreibung zur Auswahl des Projektierers PROKON, dass PROKON – wie auch die anderen Projektbewerber – eine Jagdpachtentschädigung anbietet. Dies heißt, man geht von eine Beeinträchtigung jagdbaren Tierwelt aus, was die Jagdpachteinnahmen der Stadtverwaltung schmälert. Offen bleibt die Frage, ob dies nur für die Dauer der Bauzeit gilt oder für die ganze Betriebszeit der Windräder also etwa 20 Jahre.
Beim Rückbau konzentrierte sich die Diskussion auf den Rückbau der Fundamente. Offen bleibt der Rückbau der Zuwegung nach der Beendigung der Betriebszeit. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern macht die Landesregierung Baden-Württemberg keine genaue Vorgaben ob das Fremdmaterial nach 20 Jahren wieder entfernt werden muss. Niedersachsen und Brandenburg schreiben vor, dass die Bodenversiegelung nach der Nutzungszeit so zu beseitigen ist, dass der Versiegelungseffekt der das Niederschlagswasser beeinträchtigte nicht mehr besteht. Das eingebrachte Fremdmaterial (Schotter) das hochverdichtet den Schwerlastverkehr aufnimmt hat keinen Filtereffekt für das Grundwasser und ist erfahrungsgemäß mit Schadstoffen belastet und daher nicht für ein Wasserschutzgebiet wie wir es im Spitalwald vorfinden geeignet. Dies stellt ein großes Gefahrenpotenzial für die Wasserversorgung der Ammertal-Schönbuch-Gruppe dar.
Leserbrief Hansjörg Jung 8.8.24 Gäubote Herrenberg
Siegfried Heinrich schrieb (Gäubote 2.8.24), dass wetterbedingt stillstehende Windräder für den Betreiber ärgerlich jedoch für den Netzbetreiber nützlich sind. Windräder könnten aus der „Ferne leicht gesteuert“ werden. Da scheint er einiges durcheinander zu bringen. Windräder aus der Ferne zu steuern würde bedeuten, dass man sie entsprechend den Strombedarf ein- und ausschalten kann. Windräder kann man Abschalten, wenn der Strombedarf geringer ist als die Produktion, z.B. an Weihnachten wenn die Industrie weniger Bedarf hat. Das Einschalten dagegen übernimmt die Natur, der Wind. Was lernen wir daraus? Windräder kann man abschalten aber nicht einschalten.
Das Abschalten der Windräder bei Stromüberangebot wird landläufig als „Abregeln“, fachsprachlich als „Redispatch“ nach § 13 a Abs.1a EnWG bezeichnet. Die jährliche Höhe der Redispatchkosten hat inzwischen die Grenze von Einer Milliarde Euro überschritten und bereitet nicht nur Herrn Habeck sondern der der Ampelregierung Sorgen. Diese Kosten werden auf den Stromverbraucher umgelegt und sorgen für steigende Strompreise, also von Senkung der Strompreise in diesem Zusammenhang zu sprechen, Herr Heinrich, ist nicht zutreffend.
Die Energie die durch die Abregelung nicht gewonnen werden kann nennt man Phantomstrom. Dies ist ein Wirtschaftsgut das nicht erzeugt jedoch vergütet wurde. Das kennen wir aus Planwirtschaften wie es die DDR war……. und diese gibt es nicht mehr.
Leserbrief Gäubote 17.8.24 Hansjörg Jung
Windkraftvisualisierungen sind keine „Kindergartenzeichnungen“
Jannis Ahlert fährt im Leserbrief vom 10.9.24 schwere Geschütze auf und spricht von Lüge. Meine Visualisierungen die im Foyer des Energie Dialogs gezeigt wurden basieren auf dem Potenzialatlas der Landesregierung. Bei vom Umweltministerium BW (genauer LUBW) durchgeführten Potenzialanalyse wurde 2019 das Windenergiepotenzial in Baden-Württemberg ermittelt. Ausgangspunkt und Anlass war der Windatlas 2019. Diese Berechnungen ergaben ein Potenzial von 20.000 Windräder in Baden-Württemberg.
Die Karten sind im Internet LUBW einsehbar. www.energieatlas-bw.de/wind/potenzialanalyse/berechnungsmethodik.
Ob unser allseits beliebter Landesvater Kretschmann heute noch hinter den 20.000 Windrädern steht da müsste Herr Ahlert ihn selbst mal fragen, denn dann würde alle 1,8 km in „The Länd“ ein Windrad stehen.
Ich habe im Jahre 2019 mit Google Earth nichts anderes gemacht als nach der Planungsvorgabe des Landes diese Windräder unter Berücksichtigung der gegenseitigen Abschattungsregeln in den Kreis Böblingen „eingepflanzt“. Es ergaben sich für die Gemarkung Herrenberg 27 Windräder, Jettingen 21, Bondorf 13 usw. Die Gesamtzahl für den Landkreis Böblingen beträgt 417 Windräder.
Meine Visualisierungen haben folgenden Nachteil: Die Windräder waren damals 250 m hoch, die heutigen sind 35 m höher. Die Windräder stehen in der Visualisierung in einem unverletzten Wald, die Rodungsfläche (ca. 8000 qm) ist in Google Earth nicht darstellbar. Der Schaden im Wald ist also in der Realität weit grösser als in meinen Visualisierungen.
Meine Visualisierungen stellen nicht die aktuelle Regionalplanung dar. Sobald die Koordinaten der Prokon Planungen bekannt sind werde ich mich um neue Visualisierungen durch einen vereidigten Landschaftsplaner bemühen.