Frankreich: Dies ist ein beispielloser Sieg für Umweltschutzverbände.

23, Dezember, 2023 - Lesezeit: 6 Minuten

Sieben Jahre nach dem Bau der Lunas-Windkraftanlagen, die auf dem Bernagues-Plateau im Hérault errichtet wurden, ordnet das Berufungsgericht von Nîmes deren Abriss und die Wiederherstellung des Standorts innerhalb von 15 Monaten an. Gegner des Kollektivs zum Schutz von Landschaften und Artenvielfalt haben ihre juristische Auseinandersetzung gewonnen. Die sieben Windkraftanlagen, die 2016 westlich von Lodève errichtet wurden, nachdem die Baugenehmigung zweimal gerichtlich aufgehoben worden war, werden endgültig abgerissen. Das Urteil des Berufungsgerichts von Nîmes vom 7. Dezember 2023 bestätigt das Urteil des Kassationsgerichts und bestraft den Verwalter und Eigentümer des Geländes wegen Nichteinhaltung des Gesetzes, indem es die Durchführung des Abrisses im Jahr 2021 anordnet.

Es ist ein Sieg und eine Premiere in Frankreich. Heute hat das Berufungsgericht von Nîmes unserem Antrag stattgegeben. Aber die Abrissfrist ist wirklich mild!

Marjolaine Villey-Migraine, Sprecherin des Kollektivs

Das in Montpellier ansässige Unternehmen ERL, Energie Renouvelable du Languedoc, muss vor März 2025 aufräumen und droht mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro pro Tag für 180 Tage.

Der Sprecher der Gegner schlussfolgert: „Diese nationale und symbolträchtige Angelegenheit wird als Beispiel für andere Windenergieentwickler dienen, nämlich ihre Anlagen nicht überstürzt zu installieren, ohne den Ausgang der Verbandsklage abzuwarten, solange das Unternehmen dies nicht getan hat.“ seine Genehmigung oder Genehmigung endgültig erhalten hat“.

Windkraftanlagen seit 2016 in Betrieb

Als 2009 das Projekt zur Installation von Windkraftanlagen auf dem Gelände von Bernargues im Escandorgues-Massiv westlich von Lodève angekündigt wurde, kam es zu heftigen Protesten. Ein Kollektiv zum Schutz der Landschaften und der Artenvielfalt Hérault-Aveyron mobilisierte und kämpfte gegen den Bau der sieben Maschinen.

Er leitete mehrere rechtliche Schritte ein, zunächst mit der Aufhebung der Baugenehmigung in den Jahren 2011 und 2012 und dann nach dem Bau des Parks im Jahr 2016 mit dem Abriss der seiner Meinung nach illegal installierten Windkraftanlagen.

Die Baugenehmigung wurde vom Staatsrat bereits zweimal widerrufen, in den Jahren 2011 und 2012. Doch bevor sie endgültig widerrufen wurde, bauten die Unternehmen diese 7 Windkraftanlagen im Jahr 2016. Im November 2017 widerriefen die Gerichte die Genehmigung erneut. Das Unternehmen ERL (Anmerkung der Redaktion: Énergie erneuerbare du Languedoc) hätte den Park niemals bauen dürfen.

Marjolaine Migraine-Villey, Sprecherin des Biodiversitätsverteidigungskollektivs.  


Bundesverwaltungsgericht schützt den Artenschutz

22, Dezember, 2023 - Lesezeit: ~1 Minute

Gericht folgt anderem Urteil mit Blick auf Artenschutz: Das sind die Hintergründe

Damit folgt das Gericht der Leitlinie des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus dem Jahr 2022. Ein Windparkbetreiber hatte damals gegen eine nachträgliche Einschränkung des Betriebs geklagt und nicht Recht bekommen, so die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2023. Genehmigt wurden dessen Anlagen im Jahr 2006. Aber: Die Genehmigung enthielt keine Betriebseinschränkungen, um Fledermäuse zu schützen. Der NABU machte 2019 die Behörden dann aufmerksam auf verschiedene verendete Fledermausarten im Bereich der Windkraftanlagen. Die Datensammlung der Naturschützer umfasste den Zeitraum vom September 2012 bis Oktober 2018. Zudem kamen weitere Eingaben. Die Folge: Der Betreiber musste sechs Windräder vom 15. April bis zum 31. August von Sonnenuntergang bis zwei Stunden vor -aufgang abzuschalten. Dies galt jedoch nur, wenn die Temperatur von mindestens 10°C und Windgeschwindigkeiten von maximal 7,5m/s vorliegen. Damit war der Betreiber nicht einverstanden und wählte den Weg einer Klage. Nachdem der Mann bereits in Lüneburg scheiterte, blieb er auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos.

NABU fordert Praxis des Windkraftausbaus auf den Prüfstand zu stellen

22, August, 2023 - Lesezeit: 8 Minuten

NABU - Positionspapier zum Windkraftausbau

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/index.html

https://www.nabu.de/imperia/md/content/202304_positionspapier__naturvertr__glicher_ausbau_der_windenergie_-_nabu.pdf

Der NABU hat ein neues Positionspapier zum Windkraftausbau herausgegeben.

Darin bedauert er, dass eine Vielzahl von Negativbeispielen belegen, dass Naturschutzziele beim Ausbau der Windenergie nicht ausreichend berücksichtigt werden.  Deshalb müsse die derzeitige Praxis des Ausbaus der Windenergie grundlegend auf den Prüfstand gestellt werden.

Eine Optimierung der räumlichen Steuerung und des Planungs- und Genehmigungsregimes ist dringend erforderlich, damit Naturschutzbelange beim Windenergieausbau endlich adäquat berücksichtigt werden. Dies bedeutet unter anderem, den Zubau auf konfliktarme Standorte zu lenken und für den Naturschutz wertvolle Gebiete künftig von Windkraft frei zu halten.

Unter anderem fordert der NABU folgende Bereiche vom Ausbau der Windkraft auszuschließen:

·         Naturschutzgebiete,

·         Nationalparks,

·         Gebiete des Natura-2000-Netzwerks (FFH- und Vogelschutzgebiete),

·         Landschaftsschutzgebiete,

·         Gebiete mit einem relevanten Vorkommen windenergiesensibler Vogel- und Fledermausarten,

·         Wälder mit natürlicher Waldentwicklung, Waldentwicklungsflächen, Wald-Wildnisgebiete,

·         u.a.

Der NABU fordert zudem ab drei geplanten Windkraftanlagen die Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung; ab der ersten Anlage eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung.

Die Qualität der Gutachten ist durch einheitliche Standards zu verbessern, die verbindlich festzulegen sind. Die Naturschutzbehörden sollten einen Pool an Gutachtern aufbauen, welcher diese Standards durch ein Akkreditierungsverfahren sicherstellt. Ferner wird auf die Bedeutung des „Helgoländer Papiers“, als den wichtigsten Fachstandard für den Schutz von Vögeln hingewiesen.

Der NABU fordert, dass für den Biodiversitätserhalt ebenfalls ein überragendes öffentliches Interesse gesetzlich verankert wird.

Zu bedauern ist die Forderung des NABU Regelungen der Abstände zu Wohnflächen abzuschaffen (wo bleibt der Menschen- / Anwohnerschutz?) und die Unterstützung der pauschalen Ausweisung von 2% der Landfläche für die Nutzung durch die Windkraftindustrie (wo bleibt der Landschaftsschutz?).  

Wir bitten Sie die Forderungen des NABU in alle Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Ausbau der Windkraft mit Nachdruck einzubringen.

 

Der Vorsitzende des NABU Brandenburg Björn Ellner äußert sich in einem Beitrag von Spiegel-TV zum Windkraftausbau (Min. 4:00 – 5:45):

 

Spiegel-Online  29.07.2023:  Wenn Windräder Bäume verdrängen - Für den Wald ist es eine Katastrophe

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wenn-windraeder-baeume-verdraengen-fuer-den-wald-ist-es-eine-katastrophe-spiegel-tv-a-20732808-4e4c-4219-89a8-29b8d4854d68


Leserbrief zum Infraschall

10, Juli, 2023 - Lesezeit: 979 Minuten

ORIGINALTEXT an die Redaktion

Zollern Alb Kurier

und

Schwarzwälder Bote

Hansjörg Jung

Mörikestr. 14

71083 Herrenberg

Tel. 07032/6934

30.6.23

 

Windkraftveranstaltung in Ostdorf  - Antworten zum Infraschall verweigert – Akteure geben sich schmallippig

Meine Familie hat ihre Wurzeln in Balingen und daher habe ich die Informationsveranstaltung in Ostdorf am 22.6.2023 besucht.

Überrascht war ich über die unzureichende Auskunftsbereitschaft des Forums Energiedialog zum Thema Infraschall. Längst ist das Toulouse Urteil vom 8. Juli 2021 bekannt. Es hat den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und festgestellt, dass der Betrieb der Anlagen in einer Entfernung von 700 m bis 1.300 m zu Veränderungen des Gesundheitszustandes geführt hat. Das Gericht hat die als typisch geltenden Symptome festgestellt: Kopfschmerzen, schmerzhafter Druck auf den Ohren, Schwindel, Müdigkeit, Herzrasen, Tinnitus, Übelkeit, Nasenbluten und Schlafstörungen. Das Gericht hat nach entsprechender Überprüfung in seinem Urteil ausgeführt, dass die Kläger unter dem auf tieffrequenten Schall und auf Infraschall zurückzuführenden sogenannten Windturbinensyndrom leiden. Es hat ihnen einen Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld in Höhe von 128.000 € zugesprochen.

Das Urteil ist rechtskräftig. Obwohl es für Deutschland keine rechtliche Bindungswirkung hat, dürfte sich dennoch die Rechtspraxis hierzulande daran orientieren. Die amtlich beglaubigte Abschrift des Urteils liegt der Redaktion vor.

Seit 2016 ist eine Verfassungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen körperlicher Unversehrtheit (Infraschall) gerichtsanhängig. Im Jahr 2021 galt die fast 4.500 Seiten umfassende Klageschrift als in „Verlust geraten“.

Die Klage soll jetzt im August vor dem Oberverwaltungsgericht Köln erstmals nach sieben Jahren verhandelt werden. Die Anwälte der Bundesrepublik haben es bisher exzellent verstanden, das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Die von Julia Moog angeführte Studie der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zum Infraschall stammt aus dem Jahre 2015 und ist wegen Überalterung - da es diese Windindustrieanlagen auf dem Markt nicht mehr gibt - nicht gerichtsrelevant.

 

Schönes Beispiel wie sich die Redaktion schwer tun mit der Veröffentlichung von manchen Leserbriefen:

Zollern Alb Kurier hat die Veröffentlichung abgelehnt.

Inhaltlich verkürzte Version im Schwarzwälder Boten 8.7.23.