Keine lokale Wertschöpfung durch Windkraft (Leserbrief Gäubote v. Hansjörg Jung)

10, Mai, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

In ihrer Kolumne vom 29. April 2025 betont Frau Dr. Heike Voelker die angeblich positive Wirkung der geplanten Windräder im Spitalwald auf die lokale Wertschöpfung. Doch ein genauer Blick zeigt: Diese Aussage hält keiner Überprüfung stand.

Der laufende Betrieb der Windkraftanlagen schafft keinen einzigen dauerhaften Arbeitsplatz vor Ort. Die Anlagen werden zentral ferngesteuert; Wartungsarbeiten erfolgen durch spezialisierte Teams aus Itzehoe. Lediglich beim Fundament- und Wegebau könnten kurzfristig regionale Firmen zum Einsatz kommen – sofern der Zuschlag überhaupt in der Region bleibt. Die eigentliche Montage erfolgt durch spezialisierte, meist ortsfremde Kolonnen, oft aus dem Ausland. Diese Arbeiter wohnen in temporären Unterkünften, wie Wohnwagen – das örtliche Hotelgewerbe profitiert davon nicht.

Auch die technischen Komponenten stammen nicht aus der Region: Die Turbine oberhalb des Fundaments kommt in der Regel aus Norddeutschland oder dem Ausland. Bleibt unterm Strich für die Region also nur eines: der Auftrag an den lokalen Dixi-Toiletten-Lieferanten. Eine “Stärkung des Wirtschaftsstandorts Herrenberg”, wie Frau Voelker behauptet, ist damit schlicht nicht erkennbar.

Zudem stellt sich die Frage nach dem Nutzen für örtliche Unternehmen. Diese können mit wetterabhängigem, stark schwankendem Windstrom kaum etwas anfangen. Von „Energiesicherheit“ zu sprechen, ist daher Wunschdenken – ein Narrativ grüner Ideologie, das mit der Realität wenig zu tun hat.

Was schließlich den Zustand des Spitalwaldes betrifft, so widerspreche ich auch hier der Darstellung Frau Voelkers. Die Führungen des Försters Seitz zeigen einen gesunden, artenreichen Mischwald – keinen „geschwächten Klimawald“, wie es heißt. Diesen intakten Erholungsraum in ein Industriegebiet zu verwandeln, stößt in der Bevölkerung zu Recht auf Widerstand. Die Bevölkerung wird sich dieser Entwicklung im Bürgerentscheid hoffentlich entgegensetzen.


Veranstaltung Windkraft Herrenberg 24.4.25

28, April, 2025 - Lesezeit: ~1 Minute


Gutachter(un)wesen (Leserbrief Hansjörg Jung in Sindelfinger Zeitung)

10, April, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

Windkraftplanung in Ostelsheim: Gutachten der Windkraftplaner

Bei der Veranstaltung der Gemeindeverwaltung Ostelsheim am 26.3.25 zur dortigen Windkraftplanung durch den Vorhabensträger Stadtwerke Tübingen wurde darauf verweisen, daß die Gutachten (Artenschutz, Wasserschutz, Lärm usw...) im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Landratsamt geprüft werden.

Dem ist nicht so. Wir haben es bei den Windenergie-Gutachten mit Gefälligkeitsgutachten im großen Stil zu tun, da der Projektierer seine Gutachter mitbringt. Die Spitze der Absurdität zeigte sich beim öffentlichen Anhörungsverfahren des Windparks Straubenhardt,  wo der Vorhabensträger das hydrogeologisches Gutachten sogar selbst erstellt hat. Der Verwaltungsgerichtshof hat dieses Verfahren in seinem Urteil nicht beanstandet und stellte sich auf den Standpunkt „wenn das Landratsamt dieses Verfahren so durchgewunken hat, ist dies in Ordnung“ und verzichtete auf eine inhaltliche Prüfung der Gutachten. Nach meiner Meinung hätte ein Ermittlungsverfahren gegen das Landratsamt wegen Vorteilsgewährung im Amt erfolgen müssen.

Die fünf Mängel im derzeitigen System der Gutachten, die ich seit Jahren beanstande sind: Es gibt keine staatliche Kontrolle. Eine Haftung des Gutachters und ein Qualifikationsnachweis fehlt. Eine Archivierung der Gutachten erfolgt nicht. Gefälligkeitsgutachten werden nicht beanstandet. Hieraus ergeben sich für die neue Bundesregierung folgende Forderungen für eine gesetzliche Neuordnung: Entkopplung Gutachter und Planungs- bzw. Vorhabensträger sowie Sicherstellung  des Qualifikationsnachweises und Konsequenzen bei nachgewiesenen Mängeln. 


Baiereck - Lärmprobleme dauern an

18, März, 2025 - Lesezeit: 18 Minuten

Es wird immer darauf verweisen, dass die Immissionsschutzbehörde verantwortungsvoll die Gesundheit der Anwohner bei der Windkraftprojektierung im Blick hat. Das Beispiel Sümpflesberg liefert in drastischer Form das Gegenteil. Die Behörden stehen auf Seite der Vorhabensträger der die Gutachter stellt und bezahlt. Hinzu kommt, dass den Landratsämtern darüber hinaus die fachliche Qualifikation fehlt um alle Schutzgüter im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren rechtssicher zu beurteilen.

 Die  Bürgerinitiative  PRO SCHURWALD teilt zum Sachstand mit:

 Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche sind seit 06. März 2025 komplett außer Betrieb genommen. 

Nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für die extremen Lärmbelästigungen durch die beiden Windkraftanlagen immer noch nicht ermitteln und abstellen. 

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. 

Aus unserer Sicht erfolgt der Betrieb der beiden Nordex-Windkraftanlagen gesetzeswidrig und genehmigungswidrig und wir haben deshalb die unverzügliche Stilllegung gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz gefordert.

Nun wurden die Windkraftanlagen ab dem 06. März 2025 bis auf weiteres stillgelegt. Dies ist ein Erfolg, auch wenn diese Maßnahme nicht auf Anordnung der Behörde, sondern in Abstimmung mit dem Betreiber erfolgte.

Ebenso werden zwischenzeitlich die Tonhaltigkeit (Brummton) und tieffrequente Geräusche anerkannt; zuerst wurden ja keine „Auffälligkeiten“ festgestellt.

Südwestpresse  06.03.2025:  Brummton raubt den Schlaf – hier dreht sich erst mal nichts mehr

https://www.swp.de/lokales/goeppingen/windpark-koenigseiche-bei-baiereck-hier-dreht-sich-erst-mal-nichts-mehr-77902883.html

Extreme Lärmbelästigungen durch zwei Nordex-Windkraftanlagen

 Am 20. Dezember 2024 wurden am Windkraftstandort ES-02 Sümpflesberg / Königseiche in Ebersbach – Büchenbronn (Landkreis Göppingen) zwei Windkraftanlagen des Typs Nordex N 149 in Betrieb genommen. Projektierer und Betreiber ist die Fa. Uhl-Windkraft aus Ellwangen.

Seither kommt es in Uhingen - Baiereck im Nassachtal zu massiven Beschwerden über Lärmbelästigungen. Als störend werden vor allem ein Brummen und Dröhnen wahrgenommen. Der Fachausdruck für solche Geräusche ist „Tonhaltigkeit“.

Windkraftanlagen die brummen und dröhnen, also tonhaltig sind, entsprechen nicht dem „Stand der Technik“. Ihr Betrieb verstößt gegen § 5 Bundesimmissionsschutzgesetz. Auch in dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Göppingen ist klar geregelt: „Die Windkraftanlagen dürfen nicht tonhaltig sein.“

Die Tonhaltigkeit der beiden Windkraftanlagen ist deutlich wahrnehmbar. Auch der Leiter des Umweltschutzamtes, Jupp Jünger, war vor Ort um sich ein Bild zu machen. Der hier gewonnene subjektive Höreindruck hätte bereits die Stilllegung der Windkraftanlagen erfordert.

 

Auch nach über zwei Monaten konnten der Hersteller Nordex und der Betreiber Uhl-Windkraft die Ursache für diese Mängel nicht finden. Das Agieren von Nordex und Uhl-Windkraft sind von Konzeptionslosigkeit und und blindem Aktionismus geprägt; so wurden Schwingungstilger installiert die jedoch die Probleme eher vergrößerten. Das Landratsamt Göppingen wirkt hilflos und überfordert. Die Lärmprobleme bestehen somit weiterhin.

Analyse der Bürgerinitiative Pro Schurwald

Die Bürgerinitiative Pro Schurwald hat nun selbst die Geräusche der Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche analysiert und ausgewertet. Die Ergebnisse haben wir am 21. Februar 2025 dem Landratsamt Göppingen mitgeteilt und uns direkt an Herrn Landrat Edgar Wolff gewandt. Hier die wichtigsten Ergebnisse:

 Außerordentlich hohe Tonhaltigkeit

Der subjektive Höreindruck des Brummens und Dröhnen (Tonhaltigkeit) konnte auch messtechnisch bestätigt werden. Die Geräusche beider Nordex-Windkraftanlagen sind stark tonhaltig. Der  gemäß  DIN  45681 errechnete Tonzuschlag erreicht mit 6 dB(A) den Höchstwert. Dies zeigt die Dramatik der Situation in Baiereck.

Aus dem Spektrogramm ist erkennbar, dass die Tonhaltigkeit unabhängig von der Windrichtung auftritt und die Frequenz der Töne sich mit der Rotordrehzahl (Windgeschwindigkeit) verändert. Die Töne werden nicht punktuell, also z.B. vom Generator oder Transformator, sondern über die gesamte Windkraftanlage, inkl. Rotoren und Turm, abgestrahlt.

Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm

Es ergeben sich Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A). Der nächtliche Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete der TA-Lärm von 40 dB(A) wird somit um 5 dB(A) überschritten. Zum Vergleich: 3 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung des Schallpegels! Die Überschreitung ist also erheblich.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Menschen in Baiereck diesen Schallpegel nicht nur sporadisch, sondern als Dauerbelastung 24 Stunden / 7 Tage die Woche ertragen müssen.

Tieffrequente Töne

Wir haben auch Töne im tieffrequenten Bereich gem. DIN 45680 festgestellt. Es ist nicht erkennbar, ob dieser Themenkomplex im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft wurde. Das Auftreten tieffrequenter Töne stellt somit evt. einen nicht genehmigten Betrieb der Nordex-Anlagen dar.

Tieffrequente Geräusche wirken in die Innenräume von Wohnungen hinein, ohne dass sich die Bewohner dagegen schützen können. Sie können zu erheblichen Gesundheitsproblemen führen.

  1. Impulshaltigkeit

Sowohl durch subjektiven Höreindruck, als auch messtechnisch ist eine Impulshaltigkeit feststellbar. Dies ist eine schnelle Veränderung des Schallpegels und wird als besonders störend empfunden. Gemäß TA-Lärm ergibt sich ein Impulszuschlag von 2,1 dB(A).

Die Situation in Baiereck ist außergewöhnlich und einzigartig! Die Zustände müssen als dramatisch und unhaltbar bewertet werden.

Uhl-Windkraft kommt seinen gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Vorsorge vor schädlichen Umweltauswirkungen nicht nach (§ 5 Bundesimmissionsschutzgesetz). Der Betrieb der Anlagen erfolgt  derzeit ohne die erforderliche Genehmigung!

Wir forderten deshalb das Landratsamt Göppingen auf die unverzügliche Stilllegung der Windkraftanlagen gem. § 20 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz anzuordnen.

 3. Massive Nachteile und Belästigungen für die Bevölkerung

 a) Gefährdung der menschlichen Gesundheit

Durch die überhöhten Schallimmissionen kommt es zu einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Insbesondere tieffrequenter Schall kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, psychischem Stress und psychosomatischen Erkrankungen führen.

Weitere Informationen:

Deutsche Schutzgemeinschaft Schall „DSGS“:   https://www.dsgs-info.de/

Ärzte für Immissionsschutz „AEFIS“: https://www.aerztefuerimmissionsschutz.de/

InfraGE.org: https://www.infrage.org/

InfraGE.org: Infraschall und Gesundheit – Berichte Betroffener:

https://www.youtube.com/@infrageinfraschallundgesun7678/videos

  1. Zerstörung von Immobilienwerten

Windkraftanlagen zerstören Immobilienwerte: Das RWI – Leibnitz Institut für Wirtschaftsforschung hat in einer empirischen Studie eine erhebliche Minderung der Immobilienwerte im Umkreis von Windkraftanlagen belegt.

https://pro-schurwald.com/wp-content/uploads/2019/04/rwi-ruhr-economic-papers-791-windrc3a4der-lassen-immobilienpreise-sinken.pdf

Im Jahr 2019 haben wir auf Basis dieser Studie für ES-02 Sümpflesberg einen Immobilienwert-Verlust von 26 Mio. Euro berechnet, dies war vor der Errichtung der Windkraftanlagen.

https://pro-schurwald.com/2019/04/20/es-02-suempflesberg-immobilienwert-verlust-von-26-mio-euro/

Nachdem die Windkraftanlagen am ES-02 Sümpflesberg / Königseiche errichtet wurden und die damit einhergehenden Nachteile und Beeinträchtigung offensichtlich geworden sind dürften die Häuser in Baiereck und darüber hinaus schlicht unverkäuflich sein, d.h. Totalverlust oder kalte Enteignung.

 4. Erwartungen an das Landratsamt Göppingen

Wir erwarten vom Landratsamt Göppingen sicher zu stellen, dass die beiden Windkraftanlagen nur gesetzes- und genehmigungskonform betrieben werden. Es ist nicht ausreichend auf „freiwillige“ Entscheidungen des Betreibers „hinzuwirken“, sondern die Behörde muss selbst Entscheidungen treffen und Anordnungen erlassen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen des Betreibers Uhl-Windkraft ist unangemessen hoch und geht zu Lasten der Bevölkerung in Baiereck.

Ferner hat das Landratsamt eigene Sachverhaltsermittlungen durchzuführen. Das Landratsamt muss selbst prüfen und sich ein eigenes Urteil bilden. So sollten eigene Schallemissions- / Schallimmissionsmessungen beauftragt werden.  Es darf sich nicht nur auf die Aussagen des Betreibers verlassen.

Zwischenzeitlich haben wir auch Beschwerden über Brummtöne aus Büchenbronn, Krapfenreuth und Thomashardt erhalten. Diese dürften im Sommer, wenn sich die Menschen mehr im Freien aufhalten und bei offenem Fenster schlafen, zahlreicher werden.

Wir sind überzeugt, dass unsere Analysen zur Ursachen- und Lösungsfindung für die Schallprobleme beitragen.

Weitere Informationen unter:

https://pro-schurwald.com/2025/02/10/es-02-sumpflesberg-konigseiche-massive-larmbelastigung-durch-windkraftanlagen/

BÜRGERINITIATIVE  „PRO SCHURWALD“     

 mailto: pro-schurwald@web.de

 


Leserbrief Hansjörg Jung als Antwort auf Leserbrief Waltraut Pfisterer-Preiss 13.2.25

18, Februar, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

Antwort auf Leserbrief von Waltraud Pfisterer-Preiss „…. Nächste Angstmache von Hansjörg Jung “ vom 13.2.25

 Frau Pfisterer – Preiss spricht von Windkraft und falschen Windmessungen im Sindelfinger Wald und geänderten Flugrouten zum Flughafen Stuttgart. Sie bringt einiges durcheinander. In Vergangenheit gab es Missverständnisse und fehlerhafte Planungen, die sowohl finanzielle als auch sicherheitstechnische Konsequenzen hatten.

Im Sindelfinger Wald gab es nie eine Windmessung. Die Windmessung fand am Frauenkreuz Leonberg nördlich der Autobahn statt. Die Tochtergesellschaft des Landkreises Böblingen, die Naturstrom GmbH, hatte unter Federführung des ersten Landesbeamten große Windkraftpläne und wollte auf dem Hügel der Vergärungsanlage zwei Windräder bauen. Die nicht richtlinienkonforme Windmessung – der Windmessmast war nur 50 Meter anstatt 100 Meter hoch - spiegelte eine ausreichende Windhöffigkeit vor. Letztendlich wurde aber das Thema Windkraft wegen der Flugsicherung und der Anflugrouten  zum Flughafen Stuttgart gestoppt. Denn die Flugsicherung erarbeitete im Auftrag des Regierungspräsidiums alternative Einflugrouten zum Flughafen Stuttgart, die von der Fluglärmkommission abgelehnt wurden. Dieses dilettantisch geplante Projekt kostete den Steuerzahler im Kreis Böblingen 373.000 Euro. Im Steuerzahler Schwarzbuch 2014  wurde über diesen Fall ausführlich berichtet. Der Bund der Steuerzahler kommt zur Ansicht, dass die Kommunen und Gebietskörperschaften vor lauter Euphorie für ihr grünes Ziel an den Gegebenheiten vorbeiplanen und Hindernisse nicht sehen bzw. wahrhaben wollen.

Dass sich der Landkreis beim Projekt Frauenkreuz anschickt mit seiner Tochtergesellschaft als Projektträger und Bauherr aufzutreten  und sich das eigene Bauvorhaben im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auch quasi selbst genehmigt ist ein Skandal für sich. Kommt es später im Betrieb zu Lärmbeschwerden so ist wiederum das Landratsamt für die Lärmbewertung zuständig.

Dieses Kapitel hat Frau Pfister-Preiss als ehemalige Stadträtin der Grünen nicht erwähnt stattdessen beschimpft sie mich als „Angstmacher“. Ich werde weiterhin aus meiner 12 jährigen Erfahrung als Verfahrensbeteiligter in Windkraftprojekten in meinen Vorträgen berichten und dabei den Artenschutz und den Schutz der Bevölkerung besonders in den Blick nehmen. Dabei werde ich die Machenschaften der Windkraftindustrie, die auch vor den Amtsstuben nicht halt machen, nicht verschweigen.


Leserbrief Gäubote Herrenberg 24.1.25 Trinkwasserschutz Spitalwald (BB 07)

26, Januar, 2025 - Lesezeit: 3 Minuten

Im Gegensatz zu Herrn Finger, spreche ich mich ausdrücklich für das Bürgerbegehren „Windkraft im Spitalwald“ aus.
Aus meiner Sicht hat die Stadtverwaltung es versäumt, in ihrer Stellungnahme gegenüber der Regionalplanung Stuttgart zum Vorranggebiet BB 07 (Spitalwald) auf die Erkenntnisse eines hydrogeologischen Gutachtens aus dem Jahr 1973 hinzuweisen. Dieses Gutachten, das Färbversuche einschloss, zeigt unter anderem, dass die Fließgeschwindigkeit des Wassers vom Spitalwald zur Quellfassung der Ammermühle Herrenberg (Entfernung 3,7 km) mit 116 m/Std. sehr hoch ist. Dies führt dazu, dass Verunreinigungen nur unzureichend gefiltert werden. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Verschmutzung durch den Bau oder den Betrieb der Windkraftanlagen, das Trinkwasser schnell davon betroffen ist.

Gerade im Hinblick auf den Schutz der Trinkwasserversorgung ist festzustellen, dass die aktuelle Rechtsprechung strenge Maßstäbe anlegt. So hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem richtungsweisenden Urteil (AZ 22A 23.40049 vom 04.07.2024) zum Wasserschutz bei Windkraftprojekten im Höhenkirchener Forst einen Baustopp verhängt. Das Gericht stellte fest, dass bereits die Errichtung der Windkraftanlagen eine Gefährdung des Schutzzwecks darstellt, obwohl sich das Vorhaben überwiegend im Wasserschutzgebiet Zone III befindet.

Im Spitalwald Herrenberg, der sich sogar in der Wasserschutzzone II befindet, ist der Schutzbedarf somit noch höher. Es ist bemerkenswert, dass das Gericht im genannten Fall eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung insbesondere bereits während der Bauphase erwartete und nicht nur im Betrieb der Anlagen. Und während im Höhenkirchener Forst großgetriebelose Anlagen mit reduziertem Einsatz wassergefährdender Stoffe zum Einsatz kommen sollten, sind im Spitalwald Windräder mit Getrieben von PROKON Vestas vorgesehen, bei deren Ölwechsel mehrere hundert Liter Getriebeöl ausgetauscht werden müssen.
All diese Punkte erhöhen sowohl die Trinkwassergefährdung als auch die Brandlast  erheblich - und das in Zeiten des Klimawandels in denen die Sommer immer heißer und die Wald immer trockener werdener.
Hansjörg Jung Herrenberg

Kommt die angebotsorientierte Energieversorgung ?

9, Januar, 2025 - Lesezeit: 2 Minuten

Während die heimische Bevölkerung darüber nachdenkt, ob man den Spitalwald (BB 07) zugunsten der Windkraft opfern will, denkt man in Berlin grösser. „Strommarktdesign der Zukunft“ heißt das 118 - seitige Papier das die Ampelregierung im August 2024 veröffentlicht hat. Diese Regierung hat inzwischen die Mehrheit verloren legt aber Wert auf die Feststellung auch weiterhin ihre ideologischen Energiepläne in einer neuen Bundesregierung fortzusetzen. Das Zauberwort heißt „ Flexibilisierung“. Die Grundlasterzeugung aus fossilen Großkraftwerken soll durch Wind und Photovoltaik abgelöst werden. Immerhin wird die Existenz der Grundlast nicht bestritten. Da eine sichere Abdeckung der Grundlast mit Erneuerbaren nicht möglich ist soll sich gefälligst die Verbraucherseite anpassen. 400 Betriebe im Bereich der Grundstoffindustrie sind es hierzulande, die auf eine sichere Stromversorgung angewiesen sind und bei Unterbrechungen der Stromversorgung mit Schäden zum Teil sogar mit Totalschäden rechnen müssen. In dem Papier findet sich kein Hinweis, was es bedeutet die Arbeitszeiten in den Betrieben vollflexibel zu organisieren.

Eine angebotsorientierte Stromversorgung bedeutet einen Rückschritt in vorindustrielle Zeiten wo die Menschen nur in Abhängigkeit vom natürlichen Energieangebote arbeiten konnten. In der Getreidemüllerei stapelten sich in den Windmühlen die Getreidesäcke, das Getreide konnte man zwischenlagern. Im Jahre 1895 gab es in Deutschland 18.362 Getreidewindmühlen, diese waren nördlich der Mainlinie beheimatet und folgten dem größeren Windangebot der nördlichen Bundesländer. In Süddeutschland waren es die Wassermühlen die Topografie und das mangelnde Windangebot gaben dies vor. Diese alten Erkenntnisse der Naturgegebenheiten zählen heute nicht mehr. Man stelle sich einen Personalplaner vor der unter solchen Randbedingungen der vollflexiblen Produktionsabläufe vor dem Hintergrund unsicherer Drei-Tage-Windprognosen die Produktionsabläufe sichern soll. Urlaub gäbe es ohnehin nur noch im Winter, nicht jedoch an Weihnachten denn da ist oft der Windkraft – Stromüberschuß preisbildend, d.h. alle sollen arbeiten. Die deutsche Idee des angebotsorientierten Versorgungssystem ist weltweit einmalig. Wir sind kein Vorreiter – niemand folgt uns niemand betrachtet uns bewundernd, höchstens verwundert.


Waldbegang Spitalwald Herrenberg ohne Prokon

7, Dezember, 2024 - Lesezeit: 2 Minuten

Windkraft: Waldbegang ohne PROKON

Maximale Transparenz für die Bürgerschaft zur Windradplanung im Spitalwald war die Absicht des Veranstalters. Viele Fragen konnten gar nicht gestellt werden, da der Projektierer PROKON durch Abwesenheit glänzte. Den Damen und Herren  aus Itzehoe war der Weg ins Schwabland offenbar zu weit. Einfachste Fragen nach Ausmaß und Rückbau der Fundamente nach der Betriebszeit wurden ersatzweise von Thomas Deines beantwortet, der sich mit der Beantwortung sichtlich schwer tat. Der Rückbau der Fundamente bei hydrogeologisch problematischem Untergrund (Muschelkalk im Wasserschutzgebiet II) und damit eventuell notwendige Pfahlgründung ist in Baden-Württemberg nur unzureichend geregelt. Warum der Regionalverband Stuttgart den Windkraftbau im Gegensatz zu den anderen Regionalverbänden in Wasserschutzgebiet II überhaupt zulässt, ist unklar.

 

Die erstmals veröffentlichten Karten mit der geplanten Zuwegung förderten aber noch ein anderes Problem zu Tage: Die vier Windräder nördlich der B 28 (WEA 1 bis WEA 4) halten die üblichen Abstände von Windrad zu Windrad, die jeder Projektierer eigentlich kennen sollte, nicht ein. Hier gilt in der Branche folgende Regel: Abstand in der Hauptwindrichtung 5 Rotordurchmesser und in der Nebenwindrichtung 3 Rotordurchmesser. Dies sind bei der Vestas Anlage 3 mal 172 Meter. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wird ein Turbulenzgutachten zur Prüfung durch das Landratsamt gefordert. Zur Aufrechterhaltung der Standsicherheit würde dann eine  „temporäre sektorale Abschaltung“ der Windkraftanlagen behördlicherseits angeordnet werden. Dies würde den Spitalwald als Standort für den Projektierer neben vielen anderen Problemen noch zusätzlich unattraktiv machen.